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Wissensbasis: Buchhaltung im E-Commerce und VAT Compliance

Amavat

Neue Umsatzsteuer-Sanktionsregelungen im UK ab 1. Januar 2023

Datum14 Dez 2022

Ab dem 1. Januar 2023 wird sich die Art und Weise ändern, wie die britischen Steuerbehörden (HMRC) Strafen für die nicht rechtzeitige Abgabe von Umsatzsteuererklärungen oder die nicht rechtzeitige Zahlung der daraus resultierenden Steuer erheben.

Im Wesentlichen soll das neue System für Unternehmen, die ihre Mw.St-Erklärungen in der Regel pünktlich einreichen und bezahlen, milder ausfallen, während Unternehmen, die notorisch verspätete Erklärungen abgeben (selbst wenn es sich nur um Nullerklärungen handelt), härter bestraft werden.

Die Sanktionen nach den neuen Vorschriften werden ab dem ersten Quartal 2023 fällig, was bedeutet, dass alle früher verhängten Sanktionen sowie Sanktionen, die möglicherweise noch für das vierte Quartal 2022 anfallen, nach den derzeitigen Vorschriften abgewickelt werden.

Die Sanktionen für die verspätete Abgabe von Mw.St-Erklärungen werden nach einem Punktesystem erfolgen, d. h. für jede verspätet abgegebene Mw.St-Erklärung erhält ein Unternehmen einen Strafpunkt. Sobald der Schwellenwert erreicht ist, wird dem Unternehmen eine Strafe von 200 £ auferlegt und weitere 200 £ für jede weitere verspätete Einreichung. Die Höhe der Strafpunkte für die Abgabe der Steuererklärung hängt von der Häufigkeit ab, mit der ein Unternehmen seine Steuererklärung abgibt, z. B. monatlich, vierteljährlich oder jährlich.

Häufigkeit
der Umsatzsteuererklärungen
Punkt-Schwellenwert Zeitraum der Punkte Zählung
Jährlich 2 24 Monate
Vierteljährlich 4 12 Monate
Monatlich 5 6 Monate

Die Punktzahl kann auf Null reduziert werden, wenn das Unternehmen alle Erklärungen fristgerecht in dem betreffenden Rechnungszeitraum einreicht und alle in den vorangegangenen zwei Jahren fälligen Erklärungen abgegeben hat.

Die Säumniszuschläge erhöhen sich, je länger eine Zahlung aussteht. Die Strafen für Zahlungsverzug sind wie folgt gestaffelt:

  • Bis zu 15 Tage nach dem Fälligkeitsdatum – keine Strafe, wenn zwischen 1 und 15 Tagen die Umsatzsteuer in voller Höhe gezahlt wird oder ein Rückzahlungsplan mit HMRC vereinbart wird.
  • Zwischen 16 und 30 Tagen Verspätung – eine Strafe von 2 % auf die am 15. Tag fällige Umsatzsteuer wird erhoben, wenn zwischen dem 16. und 30. Tag die Umsatzsteuer vollständig bezahlt oder ein Rückzahlungsplan mit HMRC vereinbart wird.
  • Mehr als 31 Tage nach Ablauf der Frist – bei Nichtzahlung der Umsatzsteuer wird eine Strafe in Höhe von 2 % der am 15. Tag fälligen Umsatzsteuer zuzüglich 2 % der am 30.

Eine zweite Vertragsstrafe, die zu einem Tagessatz von 4 % pro Jahr berechnet wird, wird ebenfalls für die Dauer des Rückstands erhoben. Diese wird erhoben, sobald die ausstehende Umsatzsteuer vollständig gezahlt oder ein Rückzahlungsplan mit der HMRC vereinbart wurde.

Außerdem werden ab dem ersten Tag des Zahlungsverzugs bis zur vollständigen Bezahlung Verzugszinsen berechnet.

Ein Link zu den HMRC-Leitlinien ist unten angefügt:
Vorbereitung auf bevorstehende Änderungen der Umsatzsteuer-Strafzahlungen und -Zinsbelastungen


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