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Steuerliche Vertretung

Steuervertretung für die Umsatzsteuer

Wenn ein Unternehmen aufgrund seiner Geschäftstätigkeit in einem anderen Land umsatzsteuerpflichtig sein muss, kann es erforderlich sein, einen lokalen Steuervertreter zu benennen.

Der Fiskalvertreter haftet in der Regel gesamtschuldnerisch für die von dem Unternehmen geschuldete Umsatzsteuer. Mehrere Länder in Europa verlangen die Bestellung eines lokalen Vertreters, der für Unternehmen außerhalb der EU tätig wird, die zur Registrierung für die Umsatzsteuer verpflichtet sind.

Es besteht keine Verpflichtung für EU-Unternehmen, einen Steuervertreter zu benennen, wenn sie eine "USt.-Registrierung" in einem anderen EU-Mitgliedstaat erhalten. Viele EU-Mitgliedstaaten verlangen jedoch von Nicht-EU-Unternehmen, dass sie bei der Registrierung für die Umsatzsteuer vor Ort einen Steuervertreter benennen. Ebenso ist ein Steuervertreter für die Umsatzsteuer erforderlich, wenn in vielen Ländern außerhalb der EU gefordert wird, dass ein gebietsfremdes Unternehmen für die Umsatzsteuer registriert werden muss.

Die ausgewählten Mitgliedsfirmen von amavat® bieten Steuervertretungsleistungen in ganz Europa und darüber hinaus an, damit Ihr Unternehmen die lokalen Umsatzsteuerpflichten erfüllt.

Die Dienstleistungen der "Fiskalvertretung" der amavat® ausgewählten Mitgliedsfirmen umfassen unter anderem Folgendes:

  • Sicherstellung der "MwSt-Konformität" mit den lokalen Steuergesetzen,
  • Sicherstellen, dass Ihr Unternehmen die lokalen Vorschriften für die Rechnungsstellung, die Umsatzsteuerbehandlung, die Buchhaltungsverfahren und die Einreichung und Zahlung der Umsatzsteuer einhält,
  • Bearbeitung von Anfragen und Steuerprüfungen durch das örtliche Umsatzsteueramt.

Die Steuerbehörden betrachten einen "Fiskalvertreter" als den lokalen Vertreter des ausländischen Händlers - was zu mehreren Compliance-Verpflichtungen führt. Da der "Fiskalvertreter" gesamtschuldnerisch für die Steuern des Gewerbetreibenden haftet, ist es branchenüblich, eine Sicherheitsleistung oder Bankgarantie zugunsten des "Fiskalvertreters" zu verlangen, um potenzielle Risiken abzumildern, wenn das Unternehmen seine Verbindlichkeiten aufgibt.