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UST.-REGISTRIERUNG

EU-Umsatzsteuer für Nicht-EU-Firmen

Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU hat, z. B. in den USA oder China, und Sie Waren oder Dienstleistungen in der EU verkaufen möchten, müssen Sie sich in der Europäischen Union registrieren lassen, um eine EU-Umsatzsteuer- und EORI-Nummer zu erhalten.

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WIE ES FUNKTIONIERT

Eröffnen Sie ein Unternehmen in der EU mit einer registrierten Umsatzsteuernummer

Wenn Sie keine steuerliche Vertretung haben, sich aber in der EU für die Umsatzsteuer registrieren lassen müssen, empfehlen wir Ihnen die Gründung eines Unternehmens in Polen. Aus rechtlicher Sicht erfüllt ein in Polen registriertes Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen und erleichtert die Durchführung vieler rechtlicher und steuerlicher Aktivitäten in der Zukunft.

Wir sind in der Lage, ein umfassendes Firmenregistrierungsverfahren in Polen durchzuführen und dann die Prozesse im Zusammenhang mit der Verwaltung, Buchhaltung, Umsatzsteuer und anderen Formalitäten zu übernehmen. Unser Büro erstattet der Muttergesellschaft laufend Bericht über die Aktivitäten des Unternehmens. Die Dauer der Registrierung hängt weitgehend von den äußeren Bedingungen ab, aber wir bemühen uns, das Verfahren in der kürzest möglichen Zeit abzuschließen.

Für weitere Einzelheiten zur Umsetzung der oben genannten Lösung wenden Sie sich bitte an unseren Berater.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns

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EU-Umsatzsteuerabrechnungen für den elektronischen Handel mit Nicht-EU-Ländern in 3 einfachen Schritten

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Teilen Sie uns mit, in welchen Ländern Sie Ihr Unternehmen für die Umsatzsteuer registrieren lassen müssen und erhalten Sie ein speziell für Sie erstelltes Angebot.
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Der Vertrag

Unterschreiben Sie den Vertrag, den Sie von uns erhalten und bezahlen Sie Ihre USt.-Registrierung

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Senden Sie uns die Dokumente

Senden Sie uns die für die USt-Registrierung Ihres Unternehmens erforderlichen Informationen und Dokumente und warten Sie auf die Bestätigung Ihrer steuerlichen Registrierung in den ausgewählten Ländern.

EU-Umsatzsteuer für Nicht-EU-Firmen

Siehe Vorteile

Im Rahmen unseres MwSt.-Registrierungsdienstes für Nicht-EU-Verkäufer, die sich für die Gründung einer Tochtergesellschaft in der EU/Polen entscheiden, bieten wir:

  • Unterstützung durch einen persönlichen Berater, der Ihnen zur Verfügung steht und alle Zweifel während des Registrierungsprozesses der Tochtergesellschaft und während ihres Betriebs klärt.

  • Eingetragener Sitz und Buchhaltung der gegründeten Tochtergesellschaft.

  • Unterstützung in jeder Phase der Gründung der Tochtergesellschaft in Polen - Klärung von Angelegenheiten in Ämtern und Banken, Übersetzung von Dokumenten.

  • Transparenter Prozess der Umsatzsteuerregistrierung und -abrechnung in allen EU-Ländern (Unterstützung durch einen persönlichen Berater).

  • Erlangung einer EORI-Nummer.

  • Vorbereitung und Einreichung der MwSt.-Registrierungsunterlagen in den erforderlichen Ländern in Übereinstimmung mit den lokalen Verfahren.

  • Steuerliche und rechtliche Beratung während der gesamten Dauer der Zusammenarbeit.

  • Unterstützung bei der Erlangung von Umsatzsteuererstattungen. Nach Abschluss einer VAT-Compliance-Vereinbarung.

  • Falls erforderlich, können wir in Zukunft Unterstützung bei der Personalverwaltung und Lohnbuchhaltung leisten.

Unser EU-Umsatzsteuerregistrierungsservice für Nicht-EU-E-Commerce-Verkäufer beginnt mit dem Ausfüllen von Formularen im Zusammenhang mit AML-Verfahren. Wir arbeiten legal. Wir sorgen uns um die Sicherheit unserer Kunden und erfüllen unsere Pflichten mit der gebotenen Sorgfalt.

Bitte beachten Sie, dass Sie während des gesamten Prozesses von unseren persönlichen Beratern begleitet werden, die Ihnen bei jedem Schritt des Verfahrens Unterstützung und Erläuterungen geben.

Erfahren Sie mehr Details
Kto musi składać deklaracje VAT?

RECHTSVORSCHRIFTEN

Verfahren zur Anmeldung der Umsatzsteuer bei der Gründung einer Tochtergesellschaft in Polen:

  1. Treffen mit dem persönlichen Berater, Festlegung des Geschäftsmodells und rechtliche Überlegungen (AML).

  2. Vorläufige Schätzung der Investitionskosten und Unterzeichnung des Vertrags:

    • Erstellung eines Zeitplans für die Umsetzung der Investition

    • Vorbereitung der Sammlung und Übersetzung von Dokumenten

    • Treffen mit dem Notar

    • Registrierung bei KRS, REGON, PESEL (falls erforderlich), Registrierung für VAT PL und VAT EU, Beantragung der NIP-Nummer

  3. Übergabe der vollständigen Registrierungsunterlagen an die Muttergesellschaft.

  4. Aufnahme der mit dem Kunden vereinbarten Berichts- und Betriebstätigkeiten.

FAQ

Was sind die Vorteile der Registrierung eines Sp. z o.o. Unternehmens in Polen für ein Nicht-EU-Unternehmen, das Produkte auf den europäischen Markt importieren möchte, im Vergleich zur Registrierung für VAT OSS?

RDie Registrierung eines Sp. z o.o. Unternehmens in Polen kann im Vergleich zur Registrierung für VAT OSS viele Vorteile haben, insbesondere für Nicht-EU-Unternehmen, die Produkte auf den europäischen Markt importieren möchten. Hier sind einige potenzielle Vorteile:

  1. Möglichkeit der Geschäftstätigkeit in Polen und anderen EU-Ländern - Die Registrierung eines Sp. z o.o. Unternehmens in Polen ermöglicht die Geschäftstätigkeit nicht nur in Polen, sondern auch in anderen EU-Ländern.

  2. Vermeidung der Verpflichtung zur Ernennung eines Steuervertreters - Nicht-EU-Unternehmen, die als Sp. z o.o. Unternehmen in Polen registriert sind, müssen keinen Steuervertreter ernennen, der für die VAT-Abrechnung in Polen verantwortlich wäre.

  3. Möglichkeit zur Verwendung des Reverse-Charge-Mechanismus - Ein Sp. z o.o. Unternehmen in Polen kann den Reverse-Charge-Mechanismus verwenden, was bedeutet, dass es keine VAT für importierte Waren aus Nicht-EU-Ländern zahlen muss.

  4. Möglichkeit zur Verwendung von bevorzugten VAT-Sätzen - In einigen Fällen können Sp. z o.o. Unternehmen bevorzugte VAT-Sätze nutzen, z.B. für den Verkauf von Waren mit niedrigeren VAT-Sätzen wie Arzneimitteln oder Büchern.

  5. Möglichkeit zur Einstellung von Mitarbeitern - Ein Sp. z o.o. Unternehmen in Polen kann Mitarbeiter einstellen und als Arbeitgeber tätig sein, was für Unternehmen, die in die Entwicklung ihres Geschäfts in Polen und anderen EU-Ländern investieren möchten, von Vorteil sein kann.

Nichtsdestotrotz sollte man bedenken, dass jedes Unternehmen anders ist und die Vorteile einer Registrierung als Sp. z o.o. in Polen von den individuellen Bedürfnissen und Zielen des Unternehmens abhängen. Es ist immer ratsam, sich vor der Entscheidungsfindung über die Anforderungen und Verfahren jeder Registrierungsform genau zu informieren.

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FAQ

Wann ist es günstiger, ein Unternehmen in der EU zu registrieren, als die Option eines Finanzvertreters in der EU zu nutzen, für Unternehmen außerhalb der EU, die Produkte innerhalb der EU verkaufen möchten?

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.) in Polen kann für Nicht-EU-Unternehmen vorteilhaft sein, wenn sie langfristige und intensive Geschäftstätigkeiten in Polen oder der Europäischen Union planen. Hier sind einige Situationen, in denen die Registrierung einer Sp. z o.o. vorteilhafter sein kann als die Schaffung einer Fiskalvertretung:

  1. Geschäftstätigkeit in größerem Umfang - Wenn ein Unternehmen intensive Geschäftstätigkeiten in Polen oder der EU plant, kann es kosteneffektiver sein, eine Sp. z o.o. zu gründen. Eine als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Gesellschaft hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und agiert als eigenständige Einheit von ihren Eigentümern, was bedeutet, dass sie die Fähigkeit hat, Verträge zu unterzeichnen, Immobilien und andere Vermögenswerte zu erwerben und Arbeitsverträge abzuschließen.

  2. Stärkung von Glaubwürdigkeit und Vertrauen - Die Registrierung einer Sp. z o.o. in Polen kann die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern erhöhen, was für Unternehmen wichtig ist, die langfristige und intensive Geschäftstätigkeiten in Polen oder der EU planen.

  3. Steuervorteile - Die Registrierung einer Sp. z o.o. in Polen kann die Nutzung verschiedener Steuervorteile ermöglichen, wie z.B. Umsatzsteuerabzüge, Abschreibungen von Investitionskosten, bevorzugte Steuersätze usw.

  4. Möglichkeit der Beschäftigung von Mitarbeitern - Eine Sp. z o.o. kann Mitarbeiter einstellen und ihnen Gehälter zahlen, was für Unternehmen, die größere Geschäftstätigkeiten planen und Mitarbeiter dauerhaft einstellen möchten, von Vorteil sein kann.

  5. Größere Kontrolle über Geschäftsprozesse - Die Gründung einer Sp. z o.o. ermöglicht eine größere Kontrolle über Geschäftsprozesse, einschließlich der Entscheidungen im Zusammenhang mit der Geschäftsentwicklung und -expansion.

Zusammenfassend kann die Registrierung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.) in Polen für Nicht-EU-Unternehmen, die langfristige und intensive Geschäftstätigkeiten in Polen oder der Europäischen Union planen, vorteilhaft sein. Die Entscheidung für eine bestimmte Form der Geschäftsführung sollte jedoch sorgfältig abgewogen werden und von den individuellen Bedürfnissen und Umständen des Unternehmens abhängen.