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USt.-Erklärung & Compliance

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Sobald Sie sich in dem von Ihnen gewählten Land für die Umsatzsteuer registriert haben, sind Sie verpflichtet, regelmäßige gesetzliche Erklärungen abzugeben. Insbesondere muss eine USt.-Erklärung eingereicht werden (in der Regel jeden Monat oder jedes Quartal), die alle steuerpflichtigen Transaktionen zusammenfasst, die Ihr Unternehmen in diesem Zeitraum getätigt hat.

Jede USt.-Erklärung kann unterschiedlich sein und hat unterschiedliche Informationsanforderungen und Berichtsformate. In jedem Fall müssen Sie die Umsatzsteuer, die Sie auf den Umsatz erhoben haben (Ausgangsumsatzsteuer).

Es hängt von den Transaktionsarten und -werten ab, aber Ihr Unternehmen muss den Umsatzsteuerüberschuss möglicherweise an die lokalen Steuerbehörden zahlen, oder es ist berechtigt, einen Anspruch auf Rückerstattung geltend zu machen.

Neben den periodischen Umsatzsteuererklärungen können weitere gesetzliche Berichtspflichten bestehen. Innerhalb der Europäischen Union sind Sie jedes Mal, wenn Sie am Warenverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind, verpflichtet, diese Bewegungen den Steuer- und Zollbehörden der EU zu melden, einschließlich der ZM – Meldung (für B2B-Verkäufe) und Intrastat-Berichterstattung (unter Einhaltung von Schwellenwerten).