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Umsatzsteuerregistrierung One Stop Shop (OSS)

VAT OSS-Registrierung für Unternehmer, die in Polen oder Deutschland Umsatzsteuer abrechnen

Basierend auf jahrelanger Erfahrung in der Umsatzsteuerregistrierung und -abrechnung von Unternehmen - insbesondere in der E-Commerce-Branche - haben wir auf Ihren Wunsch hin unser Angebot um die OSS-Registrierung (One Stop Shop) und die Abgabe von OSS-Erklärungen erweitert. Diese Unterstützung steht Unternehmen zur Verfügung, deren Sitz in Deutschland oder Polen ist.

Wir bieten einen umfassenden, maßgeschneiderten Service für alle Fragen im Zusammenhang mit Ihren MwSt.-OSS-Verpflichtungen. Im Rahmen unserer Dienstleistungen kümmern wir uns um die Einreichung der Umsatzsteuererklärungen in den Ländern, in denen die Umsätze getätigt werden, sowie um die VAT OSS Meldung in Deutschland oder in Polen. Wir stellen alle monatlichen Umsatzdaten in einem konsolidierten Bericht für alle Länder zur Verfügung. Wir analysieren und verarbeiten jede Transaktion entsprechend dem jeweiligen System und Land der Besteuerung. Das spart Ihnen Zeit und stellt sicher, dass Ihre Steuern korrekt abgeführt werden.

Was erhalten Sie im Rahmen der VAT OSS-Dienstleistung?

  • Vorbereitung der für die VAT OSS-Registrierung erforderlichen Unterlagen;
  • Umfassende Umsatzsteuerabrechnungen in einer einzigen Steuererklärung;
  • Überwachung des aktuellen Stands der Steuerabrechnungen;
  • Regelmäßige Informationen über die Höhe der Umsatzsteuer (Benachrichtigung - Umsatzsteuerzahlung);
  • Vorbereitung von Anträgen für Umsatzsteuer erklärungen;
  • Ständiger Online-Zugriff auf Ihre Dokumente über das Kundenportal;
  • Unterstützung durch qualifizierte Spezialisten mit langjähriger Erfahrung in der internationalen Steuerabrechnung.

Wenn Sie Fragen zu diesen oder anderen von uns angebotenen Dienstleistungen haben, können Sie sich gerne an unsere Experten wenden:

Kontakt - amavat®


VAT OSS - was ist das?

Ab dem 1. Juli 2021 wurde das VAT-MOSS-Verfahren, das bis dahin nur für Unternehmen galt, die Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronische Dienstleistungen erbrachten, auf die Gruppe der Online-Händler (einschließlich der Betreiber elektronischer Schnittstellen) ausgeweitet. Mit dieser Ausweitung wurde das VAT-OSS-Verfahren eingeführt, das eine Vereinfachung des Umsatzsteuerabrechnungssystems darstellt und die Abrechnung der Umsatzsteuer auf Verkäufe in verschiedene EU-Länder im Rahmen einer einzigen aggregierten Steuererklärung ermöglicht.

Wichtig:

Es ist nicht erlaubt zu wählen, in welchen Ländern Verkäufe über das OSS-System abgerechnet werden sollen - wenn Sie sich für dieses Verfahren entscheiden, müssen alle grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe über das System abgerechnet werden.

Wann kann ich den OSS nutzen?

Der OSS steht Online-Händlern zur Verfügung, die an einzelne Endkunden (B2C) innerhalb der Europäischen Union verkaufen und den Schwellenwert von 10.000 EUR Gesamtumsatz im Versandhandel in EU-Länder überschritten haben, oder Unternehmern, die planen, einen solchen Verkauf zu starten (freiwillige Registrierung für den OSS).

Bevor der festgelegte Schwellenwert überschritten wird, können die nationalen Umsatzsteuer-Vorschriften auf grenzüberschreitende Verkäufe angewandt werden.

Ist die Anmeldung zur OSS obligatorisch?

Die Registrierung für die OSS ist nicht obligatorisch.

Sobald der derzeitige Schwellenwert überschritten ist, haben Unternehmer im elektronischen Handel zwei Möglichkeiten, ihre Umsätze abzurechnen und Steuern zu zahlen:

  • Die Registrierung für die Umsatzsteuer und die Einreichung von lokalen Umsatzsteuererklärungen in jedem Zielland;
    oder
  • Registrierung für VAT-OSS und Einreichung von aggregierten OSS-Steuererklärungen im Land der Firmensitz.

Wann sollte sich ein Online-Verkäufer im Ausland für die Umsatzsteuer registrieren lassen?

Die Verpflichtung, sich in einem bestimmten Land für die Umsatzsteuer registrieren zu lassen, gilt für Verkäufer, die Waren aus Lagern im Ausland versenden. Verlagerungen zwischen Lagern oder lokale Verkäufe (von einem Lager in einem bestimmten Land an einen Endkunden in demselben Land) können nicht in der Umsatzsteuer-OSS-Steuererklärung angegeben werden, so dass eine Umsatzsteuer-Registrierung erforderlich ist.

Dies gilt sowohl für Verkäufer, die Amazon-Lager (z. B. über das Amazon FBA-Programm) oder andere Verkaufsplattformen nutzen, als auch für Verkäufer, die ihre eigenen Lager haben.

Ist es möglich, OSS zu nutzen und gleichzeitig eine Umsatzsteuernummer oder eine Steuernummer in einem bestimmten Land zu haben?

Die Verwendung von OSS schränkt die Möglichkeit, eine nationale Umsatzsteuernummer zu haben, nicht ein. In einigen Fällen kann es, wie oben erwähnt, notwendig sein, sich trotz der Nutzung von OSS für die Umsatzsteuer zu registrieren.

Wenn Sie die Umsatzsteuer-Nummer, die Sie vor dem Beitritt zum OSS erhalten haben, nicht mehr benötigen, können Sie sich jederzeit im Land Ihrer Wahl für die Umsatzsteuer abmelden. Wenn Sie jedoch planen, in naher Zukunft Lager in diesem Land zu nutzen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Umsatzsteuer -Nummer beizubehalten und Nullerklärungen abzugeben, um eine erneute Registrierung zu vermeiden.

Umsatzsteuer-Zahlung im elektronischen Geschäftsverkehr vs. Umsatzsteuer-OSS-Verfahren

Sobald Sie sich für das OSS-Verfahren registriert haben, müssen Sie vierteljährliche Erklärungen einreichen, um die Umsatzsteuer auf Verkäufe innerhalb der Europäischen Union abzurechnen. Die Erklärungen müssen auch eingereicht werden, wenn in einem bestimmten Zeitraum keine Verkäufe stattgefunden haben (in diesen Fällen sollte eine Null-Erklärung eingereicht werden).

Die für einen bestimmten Zeitraum geschuldete Umsatzsteuer ist bis zum Ende des Monats zu entrichten, der auf das Quartal folgt, auf das sie sich bezieht.

Die Zahlung erfolgt auf ein auf Euro (EUR) lautendes Bankkonto, das vom Mitgliedstaat der Identifizierung angegeben wird. Mitgliedstaaten, die den Euro (EUR) nicht eingeführt haben, können Zahlungen auf das Bankkonto in ihrer eigenen Währung verlangen.

OSS-Registrierung - Grundlegendes

  • Dieses Verfahren gilt nur für Umsätze innerhalb der Europäischen Union und nur für Unternehmen, die Privatkunden bedienen (B2C-Umsätze).
  • Die Umsatzsteuer-OSS deckt alle Verkäufe innerhalb der EU ab, es ist nicht möglich, die OSS für bestimmte Länder zu nutzen.
  • Die OSS-Erklärungen werden vierteljährlich eingereicht, wobei der Wert der Verkäufe in jedem EU-Land separat ausgewiesen wird.
  • Für die Lagerung von Waren im Ausland und die Verbringung zwischen Lagern ist eine Umsatzsteuer-Nummer in dem Land erforderlich, in dem sich das Lager befindet.
  • Die Verwendung des OSS Verfahrens ist freiwillig.

Werfen Sie einen Blick auf die häufig gestellten Fragen zum VAT OSS:

Zuletzt aktualisiert : 25.03.2022