INTRASTAT: Schwellenwerte für statistische Meldungen in Polen im Jahr 2024
INTRASTAT ist ein europäisches statistisches System, das von der Europäischen Union genutzt wird, um Informationen über den innergemeinschaftlichen Warenhandel zu sammeln. Was bedeutet dies konkret für die E-Commerce-Branche, wer ist verpflichtet, INTRASTAT-Meldungen einzureichen, und wie sollten diese eingereicht werden? Schließlich, wie haben sich die statistischen Schwellenwerte für INTRASTAT zu Beginn des Jahres 2024 verändert?
Das INTRASTAT-System ist seit 1993 in Betrieb und ist seit dem 1. Mai 2004 in Polen obligatorisch, was mit dem Beitritt unseres Landes zur Europäischen Union zusammenfällt. Jeder EU-Mitgliedstaat legt VAT-Zahler dazu verpflichtet, über den innergemeinschaftlichen Warenhandel zu berichten. Dies geschieht durch Einreichung von INTRASTAT-Meldungen bei Ländern, die an den Import- und Exporttransaktionen beteiligt sind. Das Hauptziel der INTRASTAT-Meldung ist es, den Verkehr von Waren innerhalb der EU zu verfolgen und zu analysieren. Dazu gehören Informationen wie Art der Waren, Menge, Wert, Herkunftsland und Bestimmungsland.
Dieses Dokument ist für Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten, einschließlich des E-Commerce-Sektors, tätig sind, von entscheidender Bedeutung.
INTRASTAT-Meldung: Grund- und detaillierte Schwellenwerte
INTRASTAT-Meldungen sind nur von Unternehmen erforderlich, die einen der anwendbaren Schwellenwerte überschreiten: Grund- oder detaillierter Schwellenwert. Diese Schwellenwerte bestimmen den Wert von Importen und eingeführten Waren.
Der Unterschied zwischen den Grund- und detaillierten Schwellenwerten in der INTRASTAT-Meldung liegt darin, dass ein Unternehmen, das nur den Grundschwellenwert überschreitet, aber nicht den detaillierten Schwellenwert, verpflichtet ist, eine INTRASTAT-Meldung mit weniger Informationen einzureichen. Dazu gehören unter anderem die Art der Meldung, der Berichtszeitraum, der Zollkammercode und der Herkunftsländercode.
Im Falle der Überschreitung des detaillierten Schwellenwerts, der auf einem deutlich höheren Niveau festgelegt ist, ist ein E-Commerce-Unternehmen verpflichtet, eine detailliertere INTRASTAT-Meldung einzureichen und alle Felder zu vervollständigen (22 anstelle von 18, wie im Falle der Überschreitung des Grundschwellenwerts).
Wie vom Zentralen Statistikamt (GUS) angegeben, ist eine Einheit, deren Umsatz zwischen den Werten der Grund- und detaillierten Schwellen liegt, von der Pflicht zur Ausfüllung der folgenden Felder in der INTRASTAT-Meldung befreit:
- Feld 7: Gesamtstatistischer Wert in PLN
- Feld 12: Lieferbedingungscode
- Feld 15: Transportart-Code
- Feld 20: Statistischer Wert in PLN
Ein E-Commerce-Unternehmen, das diese Schwellen überschreitet (oder nur die Grundschwelle), ist verpflichtet, Erklärungen in beiden EU-Ländern abzugeben, von denen die Waren transportiert wurden und zu denen die Waren transportiert wurden. Es muss auch die Menge der außerhalb der Europäischen Union exportierten Waren angeben.
Neue, höhere statistische Schwellen für INTRASTAT in Polen im Jahr 2024
Innerhalb des INTRASTAT-Systems ändern sich die Werte der statistischen Schwellen jährlich und hängen vom Mitgliedsland der Europäischen Union ab. Jedes EU-Land hat seine eigenen statistischen Schwellen und Fristen für die Einreichung von INTRASTAT-Meldungen. Die Erhöhung der INTRASTAT-Schwellen in den meisten EU-Ländern zielt darauf ab, die administrativen Belastungen für E-Commerce-Unternehmen zu reduzieren, angesichts des kontinuierlichen Wachstums des grenzüberschreitenden Verkaufs.
In Polen legt der Präsident des Zentralen Statistikamts das Niveau der INTRASTAT-Statistikschwellen fest. Im Jahr 2024 sind sowohl die Grund- als auch die detaillierten Schwellen im Vergleich zu ihren Werten im Jahr 2023 gestiegen.
Die Werte der statistischen Schwellen im INTRASTAT-System für 2024 lauten wie folgt:
- Grundschwelle für Importe: PLN 6.200.000
- Grundschwelle für Exporte: PLN 2.800.000
- Detaillierte Schwelle für Importe: PLN 103.000.000
- Detaillierte Schwelle für Exporte: PLN 150.000.000
Zum Vergleich, im Jahr 2023 waren diese Schwellen:
- Grundschwelle für Importe: PLN 5.000.000
- Grundschwelle für Exporte: PLN 2.700.000
- Detaillierte Schwelle für Importe: PLN 80.000.000
- Detaillierte Schwelle für Exporte: PLN 128.000.000
INTRASTAT-Meldungen: Wer ist verpflichtet und wann?
Das INTRASTAT-System gilt für natürliche Personen, juristische Personen und Organisationseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit, die Umsatzsteuerzahler sind und Waren innerhalb der Europäischen Union austauschen. Um Meldepflichten im INTRASTAT-System auszulösen, müssen die Umsätze die zuvor genannten statistischen Schwellenwerte im vorherigen oder aktuellen Berichtsjahr überschreiten. Dies folgt dem Prinzip der Überprüfung von Umsätzen für zwei aufeinander folgende Jahre. E-Commerce-Unternehmen, die in den Berichtsjahren 2023 oder 2024 den festgelegten Schwellenwert überschreiten, sind verpflichtet, eine INTRASTAT-Meldung auszufüllen und einzureichen.
Ein E-Commerce-Unternehmen muss eine INTRASTAT-Meldung einreichen, wenn:
- Der Wert von Importen oder Exporten von Waren die festgelegten INTRASTAT-Schwellenwerte für das Berichtsjahr überschreitet.
- Der Wert von Importen oder Exporten von Waren die für das vorherige Berichtsjahr geltenden INTRASTAT-Schwellenwerte überschreitet.
Es sollte beachtet werden, dass INTRASTAT-Meldungen für Unternehmen verpflichtend werden, die in einem der EU-Länder die festgelegten statistischen Grenzen überschreiten. Die Schwellenwerte und Zeiträume variieren je nach dem konkreten Land. Zum Beispiel gelten spezifische Regelungen für INTRASTAT in Italien, wo ein Unternehmen, das innerhalb eines Jahres in einem der Quartale einen Wert von 350.000 Euro bei Importen von Waren überschreitet, verpflichtet ist, monatlich INTRASTAT-Meldungen einzureichen.
Wie reicht man die INTRASTAT-Meldung für 2024 ein?
Ein E-Commerce-Unternehmen kann die INTRASTAT-Meldung und die Korrektur der INTRASTAT-Meldung elektronisch auf folgende Weise einreichen:
- Elektronisches Formular, veröffentlicht auf dem PUESC-Portal.
- ist@t-Anwendung in der neuesten Version, mit Installationsdateilinks, die auf PUESC unter dem Abschnitt „Katalog der e-Dienste“ – „e-Intrastat“ verfügbar sind.
- Individuelle Anwendung zur Erstellung elektronischer INTRASTAT-Meldungen, die der XML-technischen Spezifikation entspricht.
INTRASTAT INTRASTAT-Meldungen – nutzen Sie ein professionelles Steuerbüro!
Die Abgabe von INTRASTAT-Meldungen ist eine weitere Verpflichtung im Rahmen der Umsatzsteuer-Compliance-Dienstleistungen, neben Aufgaben wie der Umsatzsteuerregistrierung und -erklärung, der Umsatzsteuerabrechnung in EU-Ländern oder im Rahmen des Umsatzsteuer-OSS-Verfahrens. In Bezug auf INTRASTAT-Meldungen ist es entscheidend, die Überschreitung der Schwelle zu überwachen und anschließend die Fristen einzuhalten, um eine ordnungsgemäße Einreichung für das laufende und vorangegangene Jahr sicherzustellen.
Für INTRASTAT-Meldungen in der E-Commerce-Buchhaltung ist es ratsam, ein professionelles Steuerbüro zu beauftragen. Ein solches Büro überwacht nicht nur Schwelle und Fristen, sondern meldet die Erklärung auch im INTRASTAT-System gemäß den Vorschriften und Anforderungen in verschiedenen EU-Ländern. amavat® ist ein solches Büro!
Durch die Partnerschaft mit uns können Sie sicher sein, dass wir zunächst prüfen, ob Sie die Schwelle für eine INTRASTAT-Meldung überschritten haben. Anschließend bereiten wir die Erklärung vor und reichen sie in Ihrem Namen ein, indem wir als Vermittler zwischen dem GUS (Zentralamt für Statistik) und Ihrer E-Commerce-Entität fungieren. Dies gewährleistet die Genauigkeit der Abrechnungen im INTRASTAT-System und hilft, mögliche Strafen und Probleme zu vermeiden.
Wir verfügen über ein erfahrenes Expertenteam mit mehreren Büros in ganz Europa, das umfassende Dienstleistungen im Bereich der Umsatzsteuer-Compliance anbietet, einschließlich des Betriebs des INTRASTAT-Systems. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch transparente Preise, ein Kundenportal, automatisierte Buchhaltungsprozesse, Integration mit Verkaufssystemen, dedizierte Kontomanager, personalisierte Berichte, Unterstützung im Geschäftsbereich und höchste Standards aus.
Wenn Sie Fragen zum INTRASTAT-System und zur Erklärung in Polen oder einem anderen EU-Land haben, wird unser Berater alle Ihre Anliegen adressieren: Kontaktieren Sie uns – amavat®.
Das amavat® Team