Belgien erkennt quartalsweise Zahlungen nicht mehr an
Ab dem 1. April 2017 erkennt Belgien die Verpflichtung quartalsweise Vorauszahlung für die Umsatzsteuer zu tätigen ab.
Derzeit können sich Kleinunternehmen in Belgien für die quartalsweise Abgabe, anstelle der allgemeinen monatlichen Abgabepflicht, entscheiden. Die Abgabe, die bis zum 20. des zweiten und dritten Monats jedes Quartals fällig ist, wird mit einem Drittel des Wertes aus dem vorausgegangenen Quartal angesetzt. Der Ausgleich der eingenommenen Umsatzsteuer kann abgestimmt und am Ende des Quartals gezahlt werden.