Die polnische Regierung will die Umsatzsteuer im Bereich des elektronischen Handels verschärfen. Was soll geändert werden?
Der Ministerrat hat einen Gesetzentwurf angenommen, mit dem die Wirksamkeit der Umsatzsteuerabdichtung erhöht werden soll. Das bedeutet, dass Banken und andere Finanzinstitute verpflichtet werden, Aufzeichnungen über grenzüberschreitende Zahlungen zu melden, aufzubewahren, zu speichern und an die nationale Steuerverwaltung (KAS) zu übermitteln, wenn ein Zahlungsdienstleister in einem Quartal mehr als 25 Zahlungen an denselben Zahlungsempfänger tätigt.
Der Gesetzentwurf setzt die EU-Richtlinie 2020/284 um, mit der die Umsatzsteuerrichtlinie im Hinblick auf die Einführung von Anforderungen an Zahlungsdienstleister geändert wird.
Daten beim Finanzamt und der EU CESOP
Die erhobenen Daten werden:
- vom Leiter der KAS gespeichert,
- in das CESOP-System der EU eingegeben.
Das CESOP-System wird Daten sammeln, die von den Verwaltungen aller EU-Länder übermittelt werden. Dadurch soll eine umfassende Datenbank über grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der Europäischen Union und mit Drittländern entstehen. Dies wird ein weiteres Instrument zur Aufdeckung und Verringerung von Unregelmäßigkeiten bei der Umsatzsteuererhebung sein.
Umsatzsteuer-Siegel für den elektronischen Handel. Regulatorische Änderungen bis Ende 2023
Die neuen Regelungen, die sich aus der Richtlinie ergeben, sollen bis zum 31. Dezember 2023 in Kraft treten.
Nach Schätzungen des Finanzministeriums konnte die Umsatzsteuerlücke in Polen durch den Einsatz bestehender moderner Instrumente und Technologien von über 24% im Jahr 2015 auf 4,3%. im Jahr 2021 reduziert werden.
Das Finanzministerium geht davon aus, dass die Einnahmen des Staatshaushalts über einen Zeitraum von 10 Jahren um 2,48 Mrd. PLN steigen werden. Die Umsetzung der Richtlinie soll bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen.
Quelle: Newsletter des Finanzministeriums
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