Die USt.-Registrierungsschwelle wurde erhöht (Polen)
Seit dem 1. Januar 2017 wurde die USt.-Registrierungsschwelle von PLN 150000,00 auf PLN 200000,00 erhöht.
Polen erhielt die Bestätigung der EU, die gemäß der USt.-Richtlinie der EU benötigt wird. Dieser Anstieg betrifft ausschließlich inländische, in Polen ansässige Unternehmen. Für Unternehmen ohne Sitz in Polen gilt weiterhin eine Nullschwelle für die umsatzsteuerliche Registrierung.
Dieser Schritt soll der Reduzierung der bürokratischen Hürden für Kleinunternehmen hinsichtlich der Einhaltung der USt.-Vorschriften dienen sowie die administrativen Hürden der polnischen Steuerbehörden verringern.