VAT Compliance für den elektronischen Handel
Betreiben Sie ein E-Commerce-Geschäft,
verkaufen Sie
Waren
online, lagern oder liefern Sie sie innerhalb der EU? Haben Sie mit der Komplexität der
Umsatzsteuervorschriften zu kämpfen?
Wenn ja, dann sind Sie nicht allein. Wir stellen
Ihnen einen
persönlichen Kundenbetreuer zur Seite und bieten professionelle Unterstützung durch
lokale
Steuerberater in ganz Europa.
NEHMEN SIE KONTAKT MIT UNSEREN FACHLEUTEN AUF
Michał - Sales Specialist
Wenn Sie ein Unternehmen betreiben, das Produkte an internationale Kunden verkauft, und Sie umfassende Dienstleistungen im Bereich der Umsatzsteuerabrechnung benötigen, laden wir Sie zu einem kostenlosen Beratungsgespräch mit unserer Expertin ein, die auf alle Ihre Fragen eingehen wird.
WAS WIR TUN
Umsatzsteuer-Registrierung in der EU
Der Service umfasst das gesamte Verfahren zur Erlangung einer lokalen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder deren Abmeldung.
Umsatzsteuer in
der EU
für Unternehmen aus
Nicht-EU-Ländern
Wir erledigen alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Abrechnung und Registrierung der EU-Umsatzsteuer für Unternehmen außerhalb der Europäischen Union. Wenn Sie keine steuerliche Vertretung haben, bieten wir einen Service für die Gründung eines Unternehmens in Polen an.
USt.-OSS-Registrierung für Umsatzsteuerpflichtige in Polen und Deutschland
Wir bieten eine umfassende, maßgeschneiderte Unterstützung bei Fragen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer-OSS-Pflicht.
Abrechnung der Umsatzsteuer und Einreichung der Erklärung
Ist Ihr Unternehmen in verschiedenen europäischen Ländern
für die
Umsatzsteuer registriert?
Wir rechnen Ihre Umsatzsteuer ab und
erstellen
Steuerklärungen für jedes Land, in dem Sie registriert sind.
INTRASTAT-Meldungen
Wir bieten einen umfassenden Service im Zusammenhang mit der Instrastat-Meldung und unterstützen Sie bei der Überwachung von Schwellenwerten innerhalb der EU.
EORI-Registrierung für E-Commerce-Händler
Wir bieten einen professionellen EORI-Registrierungsservice, der speziell auf den E-Commerce zugeschnitten ist. Mit amavat® erhalten Sie schnell und effizient Ihre einzigartige EORI-Nummer.
VAT Steuerberatung
amavat® bietet Unterstützung bei der Umsatzsteuerberatung und -einhaltung. Wir arbeiten mit einem Netzwerk von Steuerkanzleien in ganz Europa zusammen.
Verspätete USt.-Registrierung in der EU und rückwirkende USt.-Erklärungen
Wir registrieren Sie rückwirkend für die Umsatzsteuer in allen Ländern, in denen eine solche Registrierung erforderlich war. Wir reichen alle ausstehenden Umsatzsteuererklärungen ein.
Unterstützung für E-Commerce-Unternehmen
Umfassende USt.-Abrechnungsdienste für den elektronischen Handel
Nutzen Sie unsere Dienstleistungen und verabschieden Sie sich für immer von dem Stress, der mit der Umsatzsteuererklärung verbunden ist.
KONTAKTErweitern Sie Ihr Geschäft in Europa
Amazon FBA (Fulfillment by Amazon)
Amazon FBA (Fulfillment by Amazon) ist ein innovativer Service, der es E-Commerce-Verkäufern ermöglicht, die Logistik- und Lagerprozesse auszulagern. Mit dem dynamischen Wachstum des E-Commerce und der Globalisierung sind jedoch Fragen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerregistrierung und den Steuererklärungen aufgetaucht. Der richtige Umgang mit diesen Aspekten ist entscheidend, um die Einhaltung der Steuervorschriften zu gewährleisten.
USt.-Registrierung:
Die Umsatzsteuerregistrierung in dem Land, in dem Sie tätig sind, ist für die Inanspruchnahme des Amazon FBA-Service unerlässlich. Je nach Standort Ihres Amazon-Lagers müssen Sie sich möglicherweise als Umsatzsteuerzahler registrieren lassen. Der Registrierungsprozess variiert von Land zu Land, daher ist es ratsam, einen Steuerexperten zu konsultieren oder die Dienste einer professionellen Firma in Anspruch zu nehmen, um die Einhaltung der lokalen Anforderungen sicherzustellen.
Umsatzsteuererklärung:
Der Betrieb eines Unternehmens mit Amazon FBA bringt zusätzliche Herausforderungen in Bezug auf die Umsatzsteuererklärung mit sich. Wertvolle Produkte, die zwischen verschiedenen Ländern verschoben werden, erfordern eine genaue Dokumentation und Meldung der entsprechenden Steuerbeträge. Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Umsatzsteuer-Registrierung, der Einreichung von Steuererklärungen und der Anpassung an die sich entwickelnde E-Commerce-Landschaft.
Entscheiden Sie sich für Komfort
Mit unseren Dienstleistungen können Sie sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren und sich darauf verlassen, dass Ihre Steuerangelegenheiten ordnungsgemäß abgewickelt werden.
Kontaktieren Sie unsEFN, CE oder PAN-EU?
EUROPEAN FULFILLMENT NETWORK
Lagern Sie in EINEM Land und verkaufen Sie auf ALLEN Amazon-Marktplätzen
CENTRAL EUROPE PROGRAM
Lagern Sie in DEUTSCHLAND, TSCHECHISCHE REPUBLIK und POLEN, verkaufen Sie auf ALLEN Amazon-Marktplätzen
PAN-EUROPEAN PROGRAM
Lagern Sie in ALLEN Fulfillment Centern und verkaufen Sie auf ALLEN Amazon-Marktplätzen
KONTAKTIEREN SIE UNSERE FACHLEUTE
Michał - Sales Specialist
Bietet Ihr Unternehmen Dienstleistungen für Online-Händler an?
Möchten Sie
ihnen Umsatzsteuer-Compliance und andere damit verbundene Dienstleistungen in
Europa
anbieten?
Wir laden Sie ein, mit uns zusammenzuarbeiten:
Wir unterstützen Ihr Geschäftswachstum
Engagierte Kundenbetreuung
Jeder Kunde hat die Möglichkeit, mit einem engagierten Kundenbetreuer zusammenzuarbeitender mehrere Fremdsprachen beherrscht. Zusätzlich werden sie von einem Expertenteam unterstützt, das Ihnen zur Seite steht. Unsere qualifizierten Steuerberater stehen Ihnen für alle Fragen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer sowie im Falle von Steuerprüfungen in ganz Europa zur Verfügung.
Automatisierung von Buchhaltungsprozessen
Durch die Automatisierung des Datenabrufs für Steuerabrechnungen und die Integration mit Marktplätzen oder ERP-Systemen kann Ihr E-Commerce-Team Zeit sparen, was zu Kosteneinsparungen führt. Gleichzeitig ermöglichen unsere IT-Lösungen die Erstellung von maßgeschneiderten Berichten für die Buchhaltungs- und E-Commerce-Abteilungen.
Umfassendes Angebot
Sie können sich auf eine umfassende Unterstützung bei der Buchhaltung, der Gehaltsabrechnung sowie der Registrierung und der Umsatzsteuerabrechnung für internationale Verkäufe, Versandhandelsverkäufe im Ausland im Rahmen des VAT-OSS- oder Intrastat-Verfahrens verlassen. Gleichzeitig können Sie auf unsere Unterstützung in allen europäischen Ländern zählen und so eine zentralisierte Buchhaltungs- und Umsatzsteuerservices für Ihr expandierendes E-Commerce-Geschäft sicherstellen. Alle wichtigen Dienstleistungen sind im Kundenportal zusammengefasst und erleichtern ein effizientes Finanzmanagement Ihres Unternehmens.
Premium-Dienstleistung
Unser Premium-Service umfasst einen speziellen Kundendienst mit direktem Telefonkontakt, einen 24/7-Zugang zum Kundenportal und einen Rund-um-die-Uhr-Zugang zu Steuerinformationen. Darüber hinaus erhalten unsere Kunden Informationen, die sie in Echtzeit über die neuesten rechtlichen und steuerlichen Änderungen auf dem Laufenden halten. Wir legen großen Wert auf eine schnelle und präzise Beantwortung Ihrer Anfragen und Anliegen.
Transparentes Preissystem
Wir bieten eine attraktive Preispolitik, die nicht vom Transaktionsvolumen abhängig ist. Wir bieten verschiedene Pakete an, die auf die Größe der Unternehmen zugeschnitten sind. Sie können sich auf einheitliche, transparente und stabile Preise verlassen.
Höchste Sicherheitsstandards
Wir bieten Ihnen die Unterstützung eines Expertenteams bei Betriebsprüfungen sowie die Analyse komplexer Umsatzsteuererklärungen und ggf. deren Korrekturen. Wir sorgen für die Rechtzeitigkeit Ihrer Abrechnungen mit den Finanzbehörden und sorgen dafür, dass Ihnen keine finanziellen Konsequenzen drohen. Gleichzeitig garantieren wir die Sicherheit Ihrer Daten, auch innerhalb unserer Automatisierungs- und Integrationsprozesse. Sie haben die Möglichkeit, von der mehr als zehnjährigen Erfahrung unseres Teams in der polnischen und internationalen Buchhaltung zu profitieren.
Mit uns müssen Sie nicht nach Vermittlern suchen
Unsere Bürostandorte
Rezensionen
Das individuelle Vorgehen, die Automatisierung von Prozessen und der umfassende Service bei der Anmeldung und Abrechnung der Umsatzsteuer machen uns sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit mit Amavat.
Paulina Dziewulska
Główny Księgowy
KAZAR
amavat® ist ein professioneller Ansatz zur Abwicklung der Umsatzsteuer. Die Dienstleistungen werden umfassend abgewickelt, wobei auf alle Aspekte der Umsatzsteuerabrechnung geachtet wird (z. B. Bewegung von Waren zwischen den Lagern von Amazon). Ein zugewiesener individueller Berater und schnelle Kommunikation sind klare Pluspunkte in der Zusammenarbeit mit Amavat.
CANPOL
Wir haben uns an amavat® gewandt, nachdem wir von den Dienstleistungen eines anderen Anbieters enttäuscht waren. Die Umstellung der Arbeit auf amavat® verlief in allen Ländern, in denen wir tätig sind, reibungslos. Alle unsere Bedürfnisse wurden erfüllt.
Timo Nicklas
Geschäftsführer
Fashion2need GmbH
amavat® hat sich umgehend und in kurzer Zeit um unsere erforderlichen Registrierungen gekümmert. Nachfolgende Anmeldungen in verschiedenen Ländern wurden zeitnah durchgeführt.
Andreas Kremer
Inhaber
Kremers-Schatzkiste
Unsere MwSt.-Anmeldungen werden professionell und pünktlich bearbeitet. Rückdatierte Berichte wurden professionell bei den zuständigen Finanzbehörden eingereicht.
Jukka Bruhn
Geschäftsführer
FDS GmbH
Die Mitarbeiter von amavat® beantworten unsere Fragen sehr kompetent. Auch komplexe Probleme werden zu unserer Zufriedenheit gelöst.
Mike Meiser
Head of Accounting Department
itenga GmbH
Wissensdatenbank
Bleiben Sie auf dem Laufenden über Aktualisierungen der Steuervorschriften und die neuesten Trends in der Buchhaltung für den elektronischen Handel, die Umsatzsteuer sowie über Verfahren im Zusammenhang mit der Einhaltung der Umsatzsteuer.
Bleiben Sie auf dem Laufenden!
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amavat® Information Service
FAQ
Wann muss man sich in einem anderen EU-Land als Steuerzahler für die Umsatzsteuer registrieren lassen?
Ein Online-Verkäufer ist verpflichtet, sich in einem anderen europäischen Land als dem, in dem sein Unternehmen ansässig ist, für die Umsatzsteuer registrieren zu lassen, wenn er eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
Es ist zu beachten, dass die Umsatzsteuervorschriften in Europa von Land zu Land variieren können, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union. Daher ist es immer ratsam, einen Steuerberater oder eine Steuerbehörde im jeweiligen Land zu konsultieren, um genaue Informationen zu erhalten und alle steuerlichen Verpflichtungen zu verstehen.
Muss ich mich für USt.-OSS registrieren lassen?
Das MwSt-OSS-Verfahren, auch bekannt als "One Stop Shop", ist eine freiwillige Methode für die Abrechnung der Umsatzsteuer im Fernabsatz für EU-Unternehmen, die an B2C-Kunden verkaufen. Es ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.
Das Hauptprinzip dieses Systems besteht darin, dass die Erklärungen und die entsprechende Steuer beim Finanzamt in einem EU-Land eingereicht werden und dieses Finanzamt für die Überweisung des Betrags an die lokalen Finanzämter in anderen EU-Ländern zuständig ist. Die Abrechnung der Transaktionen ist mit einer einzigen vierteljährlichen Erklärung in EUR möglich.
Die Registrierung ist nicht obligatorisch. Unternehmer haben die Möglichkeit, sind aber nicht verpflichtet, sich unmittelbar nach Beginn von Online-Verkäufen in EU-Ländern oder nach Überschreiten der 10.000 EUR (netto) Grenze für VAT-OSS zu registrieren. Wichtig ist, dass die Grenze kumulativ für alle EU-Länder und auf jährlicher Basis berechnet wird.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website: https://amavat.de/informationen-ueber-one-stop-shop-oss/
Kann ich mich trotzdem für VAT-OSS registrieren lassen, wenn ich im Ausland eine lokale Umsatzsteuer habe?
Selbstverständlich. Die Registrierung für das VAT-OSS-Verfahren schließt nicht aus, dass man eine aktive lokale Umsatzsteuernummer in europäischen Ländern hat und umgekehrt.
Ein E-Commerce-Unternehmen mit Sitz in Polen kann sich in einer Situation befinden, in der es Waren sowohl aus seinem inländischen Lager als auch aus Deutschland versendet. Der Umfang der grenzüberschreitenden Verkäufe ist beträchtlich, und es rechnet damit, dass die Grenze von 10.000 EUR netto schnell überschritten wird, oder es will nicht riskieren, dass sie ohne eine aktive VAT-OSS-Registrierung überschritten wird. In einem solchen Szenario ist das Unternehmen verpflichtet, sich vor Ort in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren zu lassen und kann sich gleichzeitig aufgrund der grenzüberschreitenden Fernverkäufe an Privatpersonen für das VAT-OSS-Verfahren anmelden.
Ist die USt.-Abrechnungsgebühr abhängig von der Anzahl der Transaktionen?
Nein. Wir haben bei amavat® ein transparentes Preissystem, das nicht von der Anzahl der Verkaufstransaktionen des Online-Verkäufers abhängt.
Obwohl wir jeden unserer Kunden ermutigen, seine Umsätze zu steigern und sein Geschäft florieren zu lassen, hat der Umfang dieser Umsätze keinen Einfluss auf die Abonnementgebühr.
Was bedeutet EU Umsatzsteuer?
Diese Abkürzung bezieht sich auf die europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die für jeden Geschäftsvorgang innerhalb der Europäischen Union erforderlich ist. Um sie zu erhalten, muss man sich als Umsatzsteuerzahler beim Finanzamt registrieren lassen. In Polen muss dazu das VAT-R Dokument ausgefüllt werden. Sobald die EU-Umsatzsteuernummer vorliegt, kann damit überprüft werden, ob ein bestimmtes ausländisches Unternehmen ein aktiver Steuerzahler ist. Diese Nummer hilft auch dabei, die Besteuerung einer Transaktion nach dem Tarif des Landes der Gegenpartei zu vermeiden.
Was ist Intrastat, und muss ich es einreichen?
Intrastat ist im Wesentlichen eine Liste aller innergemeinschaftlichen Transaktionen, die den Austausch von Waren zwischen einem Unternehmen und anderen Unternehmen beinhalten. Die Unternehmer sind verpflichtet, Informationen über die Ein- und Ausfuhren von Waren in die Länder der Europäischen Union zu liefern. Man kann sagen, dass dies der grundlegende Zweck ist, für den Intrastat geschaffen wurde.
Wenn Ihr Unternehmen auf den Märkten der Europäischen Union tätig ist, gehört es zu Ihren Pflichten, die Intrastat-Meldung einzureichen, allerdings nur dann, wenn der Wert des Warenumsatzes mit den EU-Ländern bestimmte, in den einzelnen Staaten festgelegte Schwellenwerte während des Kalenderjahres (Berichtsjahr) oder, wichtiger noch, im Jahr vor dem Berichtsjahr überschreitet.
Was ist EORI, und brauchen Sie es?
EORI (Economic Operator's Registration and Identification) ist das Gemeinschaftssystem zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten. Über diese Nummer müssen alle in der EU registrierten Unternehmen verfügen, die Waren in Drittländer versenden, sowie alle außerhalb der Union registrierten Unternehmen, die Waren in die EU einführen wollen.
Es ist unerläßlich, eine EORI-Nummer zu beantragen, bevor man mit Exportverkäufen oder dem Import von Waren zwischen der Europäischen Union und Drittländern beginnt. Warum? Weil die EORI-Nummer bereits bei der ersten Zollabfertigung benötigt wird.
Die EORI-Nummer ist einzigartig, wird nur einmal vergeben und gilt in der gesamten EU. Alle vergebenen EORI-Nummern können auf der Website https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/eos/eori_validation.jsp?Lang=de.
Es ist wichtig zu erähnen, dass aufgrund des Brexit für den Handel zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich auch Unternehmen eine EORI-Nummer benötigen. Es werden sogar zwei EORI-Nummern benötigt:
Für weitere Informationen zu diesem Thema können Sie sich gerne an einen unserer Experten wenden, der Sie unverbindlich berät.
Wie lange dauert der Prozess der Umsatzsteuerregistrierung vor Ort in Europa?
Die Dauer der USt.-Registrierung in den europäischen Ländern kann je nach Land und Zeitpunkt der Registrierung zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten variieren. In Polen ist das Verfahren für die Umsatzsteuerregistrierung relativ effizient. In anderen europäischen Ländern sollte man jedoch einplanen, mindestens einige Wochen auf die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu warten, nachdem man den Registrierungsantrag eingereicht hat. In Ländern wie Spanien und Italien kann sich die Wartezeit auf mehrere Monate erstrecken. Dabei ist zu beachten, dass sich dieser Prozess während der Ferienzeiten aufgrund der Urlaubszeiten in den Behörden oft verzögert. Auch im vierten Quartal des Jahres, wenn der elektronische Handel seine höchsten Umsätze verzeichnet und ein verstärktes Interesse an internationaler Expansion besteht, ist die Nachfrage nach einer ausländischen Umsatzsteuerregistrierung höher.
Wie lange dauert das Verfahren der VAT-OSS-Registrierung?
Das Verfahren für die VAT-OSS-Registrierung dauert einige Arbeitstage ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Im Gegensatz zur inländischen Umsatzsteuer wird beim VAT-OSS keine zusätzliche Identifikationsnummer vergeben. Der Steuerpflichtige erhält eine Bestätigung der Registrierung für das VAT-OSS-Verfahren.
Was ist der Unterschied zwischen Amazon FBA und FBM?
Amazon FBA (Fulfillment by Amazon) ist ein Service, den Amazon seinen Verkäufern anbietet und der es ihnen ermöglicht, Produkte mit logistischer Unterstützung von Amazon weltweit zu verkaufen. Beim FBA-Modell kümmert sich Amazon sowohl um die Verpackung und den Versand, als auch um die anschließende Bearbeitung der Sendungen. Der Vorteil dieser Lösung ist der Zugang zu den größten Märkten der Welt, was zu einer Umsatzsteigerung führen kann. Die Verkäufer müssen sich nicht um die Organisation ihres Lagerraums oder die Pünktlichkeit der Warenlieferung kümmern. Der wichtigste Vorteil von Amazon FBA ist jedoch wohl die Übertragung der Verantwortung für Versand und Produktvorbereitung vom Verkäufer auf Amazon. Dies verändert nicht nur die Art und Weise, wie Online-Shops arbeiten, sondern wirkt sich auch auf die finanziellen Aspekte aus. Es ist wichtig zu bedenken, dass sich auch die Art der Rechnungslegungspraktiken ändern kann.
Hingegen ist Amazon FBM, oder Fulfillment by Merchants, ein Kooperationsmodell, das Amazon für Verkäufer anbietet, die den Versand von Waren aus ihren eigenen Lagern bevorzugen. Wenn Sie sich für Amazon FBM entscheiden, ist der Verkäufer im Wesentlichen für die Lagerung, Verpackung, den Versand und die Lieferung der Produkte an die Kunden verantwortlich.
Was ist die "Umkehrung der Steuerschuldnerschaft"?
Die "Umkehrung der Steuerschuldnerschaft" ist ein Mechanismus, der bei Verkaufsgeschäften auftreten kann. Es handelt sich dabei um eine Form der Selbstveranlagung, bei der die Pflicht zur Abrechnung der Umsatzsteuer beim Empfänger der Dienstleistung oder Ware liegt.
Umkehrung der Steuerschuldnerschaft beim Einkauf Wenn ein polnisches Unternehmen eine Rechnung erhält, die als "Reverse Charge" gekennzeichnet ist, ist es verpflichtet, die Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen. Daher liegt diese Verantwortung beim Empfänger der Dienstleistung oder der Ware im Rahmen der Selbstveranlagung.
Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei Verkäufen Es ist wichtig zu beachten, dass die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft nur bei Verkäufen an Unternehmen gilt, die als aktive Steuerzahler registriert sind. In Polen ist die Verpflichtung zur "Umkehrung der Steuerschuldnerschaft" in Artikel 106e, Absatz 1, Punkt 18 des Umsatzsteuergesetzes verankert. Dies ist der Fall, wenn ein Unternehmen die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen in Rechnung stellt, für die der Käufer der Waren oder Dienstleistungen zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist.
Um die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft anzuwenden, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein: A. Die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen unterliegt der Umsatzsteuerbesteuerung in einem anderen Land als Polen. B. Die Vorschriften dieses zweiten Landes sehen vor, dass die Verpflichtung zur Abführung der Umsatzsteuer für die dokumentierte Rechnung über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen dem Käufer der Waren oder Dienstleistungen auferlegt werden sollte.
Es ist ebenso wichtig zu bedenken, dass ein polnisches Unternehmen, wenn es Dienstleistungen für einen umsatzsteuerpflichtigen Steuerzahler aus einem anderen EU-Land erbringt oder innergemeinschaftliche Warenerwerbe tätigt, verpflichtet ist, dem Finanzamt, bei dem die Steuerpflicht entsteht, eine monatliche Zusammenfassung der USt.-UE-Informationen vorzulegen.