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Nachträgliche USt.-Meldungen und Korrekturen

Verspätete EU-Umsatzsteuerregistrierung und rückwirkende Meldungen für Online-Verkäufer

Verkaufen Sie Waren in Europa? Haben Sie den Schwellenwert für Fernverkäufe überschritten und es versäumt, sich für die Umsatzsteuer zu registrieren? Machen Sie sich Sorgen über die steuerlichen Folgen?

Wir registrieren Sie rückwirkend für die Umsatzsteuer in allen Ländern, in denen eine solche Registrierung erforderlich war. Wir reichen für Sie auch alle überfälligen Steuererklärungen mit den erforderlichen Anlagen ein.

Alles, was Sie tun müssen, ist, uns die Daten für die Registrierung und eine Sammeldatei mit Informationen über Transaktionen (für jeden ausstehenden Monat) zu schicken. Sie sprechen mit uns in Ihrer Muttersprache - wir erstellen und versenden die erforderlichen Registrierungs- und Rechnungsunterlagen in den entsprechenden Sprachen.

Rückwirkende EU-Umsatzsteuerregistrierung und rückwirkende Meldungen in 3 einfachen Schritten:

1. KONTAKTIEREN SIE UNS

Schreiben Sie uns, in welchen Ländern Sie eine rückwirkende USt.-Registrierung und rückwirkende Meldungen benötigen und erhalten Sie ein speziell für Sie erstelltes Angebot.

2. UNTERSCHREIBEN SIE DEN VERTRAG

Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie von uns erhalten werden. Unterschreiben Sie den Vertrag und senden Sie uns die erforderlichen Informationen und Dokumente zu.

3. SCHICKEN SIE UNS DOKUMENTE UND TRANSAKTIONSDATEN

Senden Sie uns die Informationen und Dokumente, die für die rückwirkende Meldung Ihres Unternehmens für die Umsatzsteuer erforderlich sind. Füllen Sie die monatliche Umsatztabelle, die Sie von uns erhalten haben, aus und senden Sie sie zurück. Warten Sie auf die Bestätigung der steuerlichen Registrierung in ausgewählten Ländern.

Haben Sie Fragen - Kontaktieren Sie uns!

Im Rahmen des Dienstes für die nachträgliche USt.-Anmeldung und -Rechnung erhalten Sie: 

  • Eine fachkundige Überprüfung der Notwendigkeit einer rückwirkenden Umsatzsteueranmeldung.
  • Detaillierte Informationen über die erforderlichen Unterlagen.
  • Übersetzung der bei der rückwirkenden Registrierung erforderlichen Unterlagen (gilt für den Service "Umsatzsteuerregistrierung mit Übersetzungspaket").
  • Überprüfung der Korrektheit der Registrierungsunterlagen.
  • Vorbereitung und Einreichung der Formulare und Anträge gemäß den in jedem Land geltenden Verfahren.
  • Beratung zu Bankgarantien und Fiskalvertretung gemäß den lokalen Vorschriften.
  • Rückwirkende EU-Umsatzsteuerberechnung - Berechnung der fälligen Umsatzsteuer für alle Länder;
  • Ausfüllen und Einreichen von rückwirkenden USt.-Erklärungen auf monatlicher, vierteljährlicher oder jährlicher Basis - entsprechend den örtlichen Vorschriften und Verfahren;
  • Ausfüllen und Einreichen von rückwirkenden jährlichen zusammenfassenden USt.-Erklärungen - in Ländern, die dies verlangen;
  • Rückwirkende EG-Verkaufslistenberichte (ESL/ECSL) - Erstellung und Einreichung der obligatorischen monatlichen oder vierteljährlichen Verkaufslisten für innergemeinschaftliche Warenlieferungen;
  • Erstellung der von den Steuerbehörden geforderten Rückverfolgungsdateien SAF-T/JPK;
  • Rückwärtsanalyse der Verkaufsergebnisse auf monatlicher Basis, für alle Länder;
  • Unterstützung eines zugewiesenen Account Managers während der gesamten Vertragslaufzeit.
  • Archivierung der gesamten Dokumentation gemäß den geltenden Rechtsvorschriften.
  • Zahlungsbenachrichtigungen - aktuelle Informationen darüber, wann und wie die überfällige Umsatzsteuer gezahlt werden muss;
  • Grundlegende Pflege der Korrespondenz mit dem Finanzamt und seinen europäischen Pendants;
  • Ständiger und bequemer Zugang zu allen eingereichten Umsatzsteuererklärungen und Berichten über das Online-Mandantenportal 24/7;

Unser EU-Umsatzsteuernachzahlungsservice deckt den gesamten Prozess der Begleichung von Steuerrückständen ab - von der Prüfung, wann Ihr Unternehmen in den betreffenden Ländern für die Umsatzsteuer hätte registriert werden müssen, bis zur Erteilung einer Steueridentifikationsnummer (USt-IdNr.). Wir erfüllen auch alle Pflichten, die mit der korrekten rückwirkenden Abrechnung der Umsatzsteuer verbunden sind, wie z. B. die Erstellung und Versendung der überfälligen Steuererklärungen mit den erforderlichen Anlagen - in der jeweiligen Amtssprache und in Übereinstimmung mit den lokalen Vorschriften.

Mehr erfahren

Länder, in denen wir uns rückwirkend für die Umsatzsteuer registrieren und überfällige Erklärungen abrechnen und einreichen:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Schweiz
  • Serbien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Vereinigtes Königreich
  • Zypern

Wer muss sich für die Umsatzsteuer registrieren lassen?

Unternehmer, die innerhalb der Europäischen Union online verkaufen, müssen sich in jedem Land, in dem sie verkaufen, für die Umsatzsteuer registrieren lassen, wenn sie

  • sie ein Lager in diesem Land nutzen, um ihre Produkte an die Endkunden zu versenden, oder
  • die Umsatzschwelle von 10.000 EUR (insgesamt für alle Länder) überschreiten, oder
  • vor dem 01.07.2021 die in jedem EU-Mitgliedstaat geltenden Schwellenwerte für den Versandhandel überschritten haben.

Die USt.-Registrierung in verschiedenen europäischen Ländern erfordert Vertrautheit mit den lokalen Steuervorschriften, Fachwissen und entsprechende Sprachkenntnisse.

Wenn Sie versehentlich den Zeitpunkt verpasst haben, zu dem Sie verpflichtet waren, sich für die Umsatzsteuer anzumelden, bereiten wir für Sie die erforderlichen rückwirkenden Meldungen vor, einschließlich der Registrierungsunterlagen und etwaiger überfälliger Umsatzsteuererklärungen in jedem Land, in dem sie erforderlich waren. Falls erforderlich, erstellen wir auch ein Anschreiben mit Erklärungen für die Behörde.

Need additional support with your taxes? Check out our other services:

Korrekturen für frühere Steuerzeiträume

Beim Verkauf einer Vielzahl von Waren in vielen Ländern kann es eine Herausforderung sein, für jedes Produkt den korrekten nationalen Umsatzsteuersatz abzurechnen.

Einer der häufigsten Fehler, der Unternehmern unterläuft, ist die Anwendung eines falschen Umsatzsteuersatzes.

Unabhängig vom Fehler bereiten wir für Sie die entsprechenden USt.-Korrekturen, Erklärungen und Anschreiben in der jeweiligen Landessprache vor und übermitteln sie Ihnen - gemäß den örtlichen Vorschriften und Verfahren.

Erfahren Sie mehr über diesen Service

Allgemeine Steuerberatungsdienste

Die Steuervorschriften stellen Online-Händler vor zahlreiche Herausforderungen. Einige davon sind darauf zurückzuführen, dass die Vorschriften nicht mit den modernen technologischen Entwicklungen Schritt gehalten haben und nicht an einen globalen Markt angepasst sind.

Wenn man in mehreren Ländern tätig ist, muss man auch alle lokalen Vorschriften einhalten.

Unsere Steuerberater in ganz Europa sind auf die Unterstützung von Unternehmen in der E-Commerce-Branche spezialisiert. Wenn Sie fachkundigen Rat brauchen - wir helfen Ihnen gerne. Wir geben Ihnen alle Ratschläge in Ihrer Sprache, auch wenn es um Vorschriften aus anderen Ländern geht.

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Unterstützung bei der Steuerprüfung

Auch wenn Sie Ihre Steuern seit vielen Jahren zuverlässig und korrekt abgeführt haben, kann es vorkommen, dass Ihr Unternehmen von den Steuerbehörden des Landes, in dem Sie verkaufen, für eine Steuerprüfung ausgewählt wird.

Für manche Unternehmer ist eine solche Prüfung ein sehr stressiger und langwieriger Prozess. Während der Prüfung werden sowohl aktuelle als auch archivierte Steuerunterlagen geprüft. Häufig werden auch zusätzliche summarische Abrechnungen, Berichte oder Erklärungen verlangt.

Bei der Durchführung Ihrer Umsatzsteuerabrechnungen können wir Ihnen die Durchführung des gesamten Verfahrens abnehmen und die von der Kontrollinstitution geforderten zusätzlichen Unterlagen erstellen.

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Vollständiger Service für Korrespondenz und Abstimmung mit den Steuerbehörden

Wenn Sie ein Unternehmen führen und in einem bestimmten Land Steuern abführen, kann es vorkommen, dass die örtliche Steuerbehörde mit Ihnen Kontakt aufnehmen möchte - z. B. um Ihnen wichtige Informationen zukommen zu lassen, um Korrekturen zu fordern oder um zusätzliche Erklärungen zu erbitten.

Die Briefe, die Sie von den Steuerbehörden erhalten, sind manchmal schwer zu verstehen, selbst wenn sie in Ihrer Muttersprache abgefasst sind. Wenn der Brief aus einem anderen Land kommt und in einer Sprache verfasst ist, die Sie nicht beherrschen, wird es noch komplizierter.

Unsere Steuerexperten können die Bearbeitung Ihrer Korrespondenz mit den Steuerbehörden aller Länder übernehmen, in denen wir Ihre Steuern beglichen haben. Dank unseres europäischen Steuerberaternetzes werden Ihre Steuerangelegenheiten vor Ort auf der Grundlage der länderspezifischen Vorschriften und ohne Ihr Zutun geklärt. Ihr Kundenbetreuer hält Sie in Ihrer Muttersprache über den Fortgang Ihres Falles auf dem Laufenden.

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Regelmäßiger Service für Umsatzsteuerabrechnungen

Die Erlangung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss nicht das Ende unserer Zusammenarbeit bedeuten. Im Rahmen des VAT Compliance Service kümmern wir uns um Ihre Abrechnungen die Einreichung von Umsatzsteuererklärungen mit allen erforderlichen Anlagen und den laufenden Kontakt mit den Steuerbehörden in ausgewählten Ländern.

SIEHE DETAILS ZUM VAT COMPLIANCE SERVICE

ir von amavat® arbeiten mit Partnerkanzleien in allen von uns betreuten Ländern in Europa zusammen. Sie müssen nicht mehr in jedem Land, in dem Sie verkaufen, nach Steuerdienstleistungen suchen oder sich selbst um die zeitaufwändigen und komplizierten Verfahren der lokalen Steuerbehörden kümmern. Sie können diese Prozesse unseren Umsatzsteuerspezialisten anvertrauen, die über Wissen und jahrelange Erfahrung in der Arbeit mit E-Commerce-Unternehmen verfügen.

Wachsen Sie mit uns

Es liegt in der Natur der Sache, dass Unternehmen, die im internationalen Online-Vertrieb tätig sind, sehr schnell wachsen. Dazu gehört die Erschließung neuer Märkte und die Steigerung des Umsatzes. Dies hat zur Folge, dass sie sich für die Umsatzsteuer registrieren lassen und regelmäßige Abrechnungen in anderen Ländern vornehmen müssen.

Wir können Sie bei der Bewältigung dieser Herausforderungen unterstützen. Im Rahmen unserer Dienstleistungen können wir Ihnen helfen mit:

Wir bieten auch allgemeine Steuerberatungsdienste durch unsere ausgewählten Partnerfirmen und Umsatzsteuervertretungen (gemäß den lokalen Vorschriften) an.

Haben Sie Fragen? - Kontaktieren Sie uns!

Zuletzt aktualisiert : 03.04.2023