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VAT Compliance

Umsatzsteuererklärung
in der EU
für den E-Commerce

Ihr Unternehmen ist in Europa für die Umsatzsteuer registriert? Sind Sie besorgt über die Komplexität der Verfahren und die Notwendigkeit, mehrere Formulare in verschiedenen Sprachen einzureichen?
Umatzsteuererklärungen in jedem Land, in dem Sie registriert sind. Wir übernehmen für Sie die Abrechnung Ihrer Umsatzsteuer und die Erstellung der Ums.

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Wie es funktioniert

Ihre Umsatzsteuererklärung in 3 einfachen Schritten

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Teilen Sie uns mit, in welchen Ländern Sie Ihre Umsatzsteuer abrechnen müssen und erhalten Sie ein speziell für Sie erstelltes Angebot.
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Der Vertrag

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Lesen Sie die Bedingungen und Konditionen, die Sie von uns erhalten. Unterschreiben Sie den Vertrag und senden Sie uns die erforderlichen Informationen und Dokumente.

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Vorteile sehen

Mit dem VAT Compliance Service erhalten Sie

  • EU-Umsatzsteuerabrechnungen - Berechnung der fälligen Umsatzsteuer für alle Länder

  • Ausfüllen und Einreichen von Umsatzsteuererklärungen miesięcznie, kwartalnie
    auf monatlicher, vierteljährlicher oder jährlicher Basis - je nach lokalen Vorschriften und Verfahren.

  • Ausfüllen und Einreichen von jährlichen zusammenfassenden Umsatzsteuererklärungen
    - in Ländern, die dies verlangen.

  • Berichte über die EG-Verkaufsliste (ESL/ECSL) - Erstellung und Einreichung der obligatorischen monatlichen oder vierteljährlichen Verkaufslisten für innergemeinschaftliche Verbringungen.

  • Erstellung der von den Steuerbehörden geforderten SAF-T/JPK-Kontrolldateien.

  • Zahlungsbenachrichtigungen - aktuelle Informationen darüber, wann und wie die fällige Umsatzsteuer zu zahlen ist;

Unser VAT-Compliance-Service in der Europäischen Union umfasst alle Aufgaben im Zusammenhang mit der korrekten Abrechnung der Umsatzsteuer, einschließlich der Erstellung und Einreichung von Umsatzsteuererklärungen mit den erforderlichen Anlagen - in der Amtssprache und unter Einhaltung der lokalen Vorschriften.

Erfahren Sie mehr über den Service

Uns unterschiedet

Wir unterstützen Ihr Unternehmen:

  • Beratung und Unterstützung durch einen zugewiesenen Kundenbetreuer, der Ihre Sprache spricht, während der gesamten Vertragsdauer.

  • Monatliche Analyse der Verkaufsergebnisse für alle Länder.

  • Grundlegende Pflege der Korrespondenz mit dem Finanzamt und seinen europäischen Pendants.

  • Ständiger und bequemer Zugang zu allen eingereichten Umsatzsteuererklärungen und Berichten über ein Online-Kundenportal (24/7).

  • Archivierung aller erstellten Unterlagen gemäß den geltenden Vorschriften.

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Wachsen Sie mit ihrem Unternehmen in Europa

Länder, in denen wir Umsatzsteuererklärungen abrechnen und einreichen:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Schweiz
  • Serbien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Vereinigtes Königreich
  • Zypern

Umfassender Service

Unabhängig davon, für welches VAT-Compliance-Paket Sie sich entscheiden, können Sie auch unsere zusätzlichen Dienstleistungen nutzen

Einreichung von Intrastat-Meldungen

Wenn Ihr Unternehmen die gesetzlichen Schwellenwerte für den Import oder Export von Waren zwischen Ländern innerhalb der Europäischen Union überschreitet, sind Sie verpflichtet, die erforderlichen Informationen an das Intrastat-System zu übermitteln.

Die Intrastat-Meldungen werden monatlich an das zuständige statistische Amt des jeweiligen Landes übermittelt, für das die Ausfuhr- oder Einfuhrschwellen überschritten werden.

Im Rahmen unseres Intrastat-Meldeservices übernehmen wir alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Erstellung und Einreichung Ihrer Meldungen in der jeweiligen Landessprache und gemäß den lokalen Verwaltungsverfahren.

Erfahren Sie mehr über diesen Service

EORI-Registrierung im Vereinigten Königreich

Wenn Sie in das Vereinigte Königreich verkaufen oder Waren aus dem Vereinigten Königreich importieren, müssen Sie Ihr Unternehmen beim Economic Operator Registration and Identification System anmelden und eine so genannte EORI-Nummer erhalten.

Sie wird für die Einreichung von Zollerklärungen und summarischen Ein- und Ausfuhranmeldungen im Rahmen der Zollabfertigung im Vereinigten Königreich benötigt. Sie wird von den zuständigen Behörden der HM Revenue & Customs (britische Steuerbehörde) vergeben.

Unsere Spezialisten kümmern sich um alle Formalitäten und Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Einreichung eines Antrags auf Erteilung einer EORI-Nummer im Vereinigten Königreich.

Erfahren Sie mehr über diesen Service

Nachträgliche USt.-Meldung

Wenn Sie in mehreren Ländern verkaufen, kann es passieren, dass Sie den Zeitpunkt verpassen, an dem Sie die Umsatzschwelle für die Umsatzsteuerregistrierung in einem bestimmten Land überschreiten.

In einer solchen Situation besteht die Gefahr, dass Sie gegen Steuervorschriften verstoßen und von den jeweiligen Finanzämtern verfolgt werden.

Wenn Sie versehentlich den Zeitpunkt verpasst haben, an dem Sie verpflichtet waren, sich für die Umsatzsteuer registrieren zu lassen, bereiten wir für Sie die erforderliche Nachmeldung vor, einschließlich der Registrierungsunterlagen und aller überfälligen Umsatzsteuererklärungen in jedem Land, in dem dies erforderlich war. Falls erforderlich, erstellen wir auch ein Anschreiben mit Erklärungen für die Behörde.

Erfahren Sie mehr über diesen Service

USt.-Korrekturen für frühere Steuerzeiträume

Beim Verkauf einer Vielzahl von Waren in vielen Ländern kann es eine Herausforderung sein, für jedes Produkt den korrekten nationalen Umsatzsteuersatz abzurechnen.

Einer der häufigsten Fehler, der Unternehmern unterläuft, ist die Anwendung eines falschen Umsatzsteuersatzes.

Unabhängig vom Fehler bereiten wir für Sie die entsprechenden USt.-Korrekturen, Erklärungen und Anschreiben in der jeweiligen Landessprache vor und übermitteln sie Ihnen - gemäß den örtlichen Vorschriften und Verfahren.

Erfahren Sie mehr über diesen Service

Allgemeine Steuerberatungsdienste

Die Steuervorschriften stellen Online-Händler vor zahlreiche Herausforderungen. Einige davon sind darauf zurückzuführen, dass die Vorschriften nicht mit den modernen technologischen Entwicklungen Schritt gehalten haben und nicht an einen globalen Markt angepasst sind.

Wenn man in mehreren Ländern tätig ist, muss man auch alle lokalen Vorschriften einhalten.

Unsere Steuerberater in ganz Europa sind auf die Unterstützung von Unternehmen in der E-Commerce-Branche spezialisiert. Wenn Sie fachkundigen Rat brauchen - wir helfen Ihnen gerne. Wir geben Ihnen alle Ratschläge in Ihrer Sprache, auch wenn es um Vorschriften aus anderen Ländern geht.

Erfahren Sie mehr über diesen Service

Unterstützung bei der Steuerprüfung

Auch wenn Sie Ihre Steuern seit vielen Jahren zuverlässig und korrekt abgeführt haben, kann es vorkommen, dass Ihr Unternehmen von den Steuerbehörden des Landes, in dem Sie verkaufen, für eine Steuerprüfung ausgewählt wird.

Für manche Unternehmer ist eine solche Prüfung ein sehr stressiger und langwieriger Prozess. Während der Prüfung werden sowohl aktuelle als auch archivierte Steuerunterlagen geprüft. Häufig werden auch zusätzliche summarische Abrechnungen, Berichte oder Erklärungen verlangt.

Bei der Durchführung Ihrer Umsatzsteuerabrechnungen können wir Ihnen die Durchführung des gesamten Verfahrens abnehmen und die von der Kontrollinstitution geforderten zusätzlichen Unterlagen erstellen.

Erfahren Sie mehr über diesen Service

Vollständiger Service für Korrespondenz und Abstimmung mit den Steuerbehörden

Wenn Sie ein Unternehmen führen und in einem bestimmten Land Steuern abführen, kann es vorkommen, dass die örtliche Steuerbehörde mit Ihnen Kontakt aufnehmen möchte - z. B. um Ihnen wichtige Informationen zukommen zu lassen, um Korrekturen zu fordern oder um zusätzliche Erklärungen zu erbitten.

Die Briefe, die Sie von den Steuerbehörden erhalten, sind manchmal schwer zu verstehen, selbst wenn sie in Ihrer Muttersprache abgefasst sind. Wenn der Brief aus einem anderen Land kommt und in einer Sprache verfasst ist, die Sie nicht beherrschen, wird es noch komplizierter.

Unsere Steuerexperten können die Bearbeitung Ihrer Korrespondenz mit den Steuerbehörden aller Länder übernehmen, in denen wir Ihre Steuern beglichen haben. Dank unseres europäischen Steuerberaternetzes werden Ihre Steuerangelegenheiten vor Ort auf der Grundlage der länderspezifischen Vorschriften und ohne Ihr Zutun geklärt. Ihr Kundenbetreuer hält Sie in Ihrer Muttersprache über den Fortgang Ihres Falles auf dem Laufenden.

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Wenn Ihr Unternehmen die gesetzlichen Schwellenwerte für den Import oder Export von Waren zwischen Ländern innerhalb der Europäischen Union überschreitet, sind Sie verpflichtet, die erforderlichen Informationen an das Intrastat-System zu übermitteln.

Die Intrastat-Meldungen werden monatlich an das zuständige statistische Amt des jeweiligen Landes übermittelt, für das die Ausfuhr- oder Einfuhrschwellen überschritten werden.

Im Rahmen unseres Intrastat-Meldeservices übernehmen wir alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Erstellung und Einreichung Ihrer Meldungen in der jeweiligen Landessprache und gemäß den lokalen Verwaltungsverfahren.

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Wenn Sie in das Vereinigte Königreich verkaufen oder Waren aus dem Vereinigten Königreich importieren, müssen Sie Ihr Unternehmen beim Economic Operator Registration and Identification System anmelden und eine so genannte EORI-Nummer erhalten.

Sie wird für die Einreichung von Zollerklärungen und summarischen Ein- und Ausfuhranmeldungen im Rahmen der Zollabfertigung im Vereinigten Königreich benötigt. Sie wird von den zuständigen Behörden der HM Revenue & Customs (britische Steuerbehörde) vergeben.

Unsere Spezialisten kümmern sich um alle Formalitäten und Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Einreichung eines Antrags auf Erteilung einer EORI-Nummer im Vereinigten Königreich.

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Wenn Sie in mehreren Ländern verkaufen, kann es passieren, dass Sie den Zeitpunkt verpassen, an dem Sie die Umsatzschwelle für die Umsatzsteuerregistrierung in einem bestimmten Land überschreiten.

In einer solchen Situation besteht die Gefahr, dass Sie gegen Steuervorschriften verstoßen und von den jeweiligen Finanzämtern verfolgt werden.

Wenn Sie versehentlich den Zeitpunkt verpasst haben, an dem Sie verpflichtet waren, sich für die Umsatzsteuer registrieren zu lassen, bereiten wir für Sie die erforderliche Nachmeldung vor, einschließlich der Registrierungsunterlagen und aller überfälligen Umsatzsteuererklärungen in jedem Land, in dem dies erforderlich war. Falls erforderlich, erstellen wir auch ein Anschreiben mit Erklärungen für die Behörde.

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Beim Verkauf einer Vielzahl von Waren in vielen Ländern kann es eine Herausforderung sein, für jedes Produkt den korrekten nationalen Umsatzsteuersatz abzurechnen.

Einer der häufigsten Fehler, der Unternehmern unterläuft, ist die Anwendung eines falschen Umsatzsteuersatzes.

Unabhängig vom Fehler bereiten wir für Sie die entsprechenden USt.-Korrekturen, Erklärungen und Anschreiben in der jeweiligen Landessprache vor und übermitteln sie Ihnen - gemäß den örtlichen Vorschriften und Verfahren.

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Die Steuervorschriften stellen Online-Händler vor zahlreiche Herausforderungen. Einige davon sind darauf zurückzuführen, dass die Vorschriften nicht mit den modernen technologischen Entwicklungen Schritt gehalten haben und nicht an einen globalen Markt angepasst sind.

Wenn man in mehreren Ländern tätig ist, muss man auch alle lokalen Vorschriften einhalten.

Unsere Steuerberater in ganz Europa sind auf die Unterstützung von Unternehmen in der E-Commerce-Branche spezialisiert. Wenn Sie fachkundigen Rat brauchen - wir helfen Ihnen gerne. Wir geben Ihnen alle Ratschläge in Ihrer Sprache, auch wenn es um Vorschriften aus anderen Ländern geht.

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Auch wenn Sie Ihre Steuern seit vielen Jahren zuverlässig und korrekt abgeführt haben, kann es vorkommen, dass Ihr Unternehmen von den Steuerbehörden des Landes, in dem Sie verkaufen, für eine Steuerprüfung ausgewählt wird.

Für manche Unternehmer ist eine solche Prüfung ein sehr stressiger und langwieriger Prozess. Während der Prüfung werden sowohl aktuelle als auch archivierte Steuerunterlagen geprüft. Häufig werden auch zusätzliche summarische Abrechnungen, Berichte oder Erklärungen verlangt.

Bei der Durchführung Ihrer Umsatzsteuerabrechnungen können wir Ihnen die Durchführung des gesamten Verfahrens abnehmen und die von der Kontrollinstitution geforderten zusätzlichen Unterlagen erstellen.

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Wenn Sie ein Unternehmen führen und in einem bestimmten Land Steuern abführen, kann es vorkommen, dass die örtliche Steuerbehörde mit Ihnen Kontakt aufnehmen möchte - z. B. um Ihnen wichtige Informationen zukommen zu lassen, um Korrekturen zu fordern oder um zusätzliche Erklärungen zu erbitten.

Die Briefe, die Sie von den Steuerbehörden erhalten, sind manchmal schwer zu verstehen, selbst wenn sie in Ihrer Muttersprache abgefasst sind. Wenn der Brief aus einem anderen Land kommt und in einer Sprache verfasst ist, die Sie nicht beherrschen, wird es noch komplizierter.

Unsere Steuerexperten können die Bearbeitung Ihrer Korrespondenz mit den Steuerbehörden aller Länder übernehmen, in denen wir Ihre Steuern beglichen haben. Dank unseres europäischen Steuerberaternetzes werden Ihre Steuerangelegenheiten vor Ort auf der Grundlage der länderspezifischen Vorschriften und ohne Ihr Zutun geklärt. Ihr Kundenbetreuer hält Sie in Ihrer Muttersprache über den Fortgang Ihres Falles auf dem Laufenden.

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Rechtsvorschriften

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Wer muss Umsatzsteuererklärungen abgeben?

Unternehmer, die in einem bestimmten Land für Umsatzsteuerzwecke registriert sind, müssen regelmäßig Umsatzsteuererklärungen abgeben (in der Regel monatlich oder vierteljährlich) - auch wenn sie während des Berichtszeitraums keine Umsätze getätigt haben.

Unternehmer, die innerhalb der Europäischen Union online verkaufen, müssen sich in jedem Land, in dem sie verkaufen, für Umsatzsteuerzwecke registrieren lassen:

  • sie ein Lager in diesem Land nutzen, um ihre Produkte an die Endkunden zu versenden, oder

  • sie die Umsatzschwelle von 10 000 € (in allen Ländern zusammen) überschreiten.

Dies sollte man bedenken:

In der USt.-Erklärung werden alle umsatzsteuerpflichtigen Umsätze in einem bestimmten Land zusammengefasst. Wenn es keine Umsätze gibt, ist eine Nullmeldung erforderlich.

Die Umsatzsteuererklärungen sind von Land zu Land leicht unterschiedlich. Sie haben unterschiedliche Informationsanforderungen und Berichtsformate. Unabhängig vom Land muss jedoch immer die auf Verkäufe erhobene Umsatzsteuer gemeldet werden - abhängig von der Art des Umsatzes, seinem Wert und dem lokalen Steuersatz.

Die Abrechnung der Umsatzsteuer in den verschiedenen europäischen Ländern erfordert Vertrautheit mit den lokalen Steuervorschriften, Fachwissen und entsprechende Sprachkenntnisse

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Mehrländerservice

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Im Rahmen unseres VAT-Compliance-Services kümmern wir uns umfassend um alle Ihre Umsatzsteuerabrechnungen, in allen Länder Ihrer Wahl.

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USt.-Registrierungsservice

Müssen Sie sich in einem anderen Land für die Umsatzsteuer registrieren lassen? Mit unserem USt.-Registrierungsservice kümmern wir uns um den gesamten Prozess - von der Prüfung, ob Ihr Unternehmen in dem jeweiligen Land steuerlich registriert werden muss, bis hin zur Erteilung einer Steueridentifikationsnummer (VAT).

Informieren Sie sich
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USt.-Registrierungsdienstes
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In ganz Europa

Nutzen Sie das Wissen unserer Experten

Wir von amavat® arbeiten mit Partnerfinanzämtern aus allen europäischen Ländern zusammen, die wir bedienen. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr in jedem Land, in dem Sie verkaufen, nach Steuerdienstleistungen suchen oder sich selbst um die zeitaufwändigen und komplizierten Verfahren der lokalen Steuerbehörden kümmern müssen. Sie können diese Prozesse unseren Umsatzsteuerspezialisten anvertrauen, die über das Wissen und die jahrelange Erfahrung in der Betreuung von E-Commerce-Unternehmen verfügen

Fordern Sie unser Angebot an
Nutzen Sie das Wissen unserer Experten

Dabei können wir noch helfen

Wir unterstützen das Wachstum Ihrer Firma

Umsatzsteuerregistrierung in allen EU-Mitgliedstaaten

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Umsatzsteuerregistrierung in ausgewählten Nicht-EU-Ländern

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Registrierung und Einreichung von OSS-Erklärungen in Polen und Deutschland

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Abrechnung und Einreichung von USt.-Erklärungen gemäß den lokalen Vorschriften

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Intrastat-Meldungen

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EORI-Registrierung

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Änderung von Unternehmensdaten bei Finanzämtern und Steuerbehörden

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Weitere Dienstleistungen, individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten

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Es liegt in der Natur der Sache, dass Unternehmen, die im internationalen Online-Vertrieb tätig sind, sehr schnell wachsen. Dazu gehört die Erschließung neuer Märkte und die Steigerung des Umsatzes. Dies hat zur Folge, dass sie sich für die Umsatzsteuer registrieren lassen und regelmäßige Abrechnungen in anderen Ländern vornehmen müssen.

Wir bieten auch allgemeine Steuerberatungsdienste durch unsere ausgewählten Partnerfirmen und Umsatzsteuervertretungen an.