• DE
    • Sprache auswählen:
    • EN
    • PL
  • DE
    • Sprache auswählen:
    • EN
    • PL

USt.-Deregistrierung

USt.-Abmeldung für E-Commerce

Wenn Ihr Unternehmen in einem bestimmten Land nicht mehr existiert oder seine Geschäftstätigkeit wahrscheinlich eingestellt hat, ist es ratsam, das Verfahren zur Abmeldung von der Umsatzsteuer einzuleiten, um mögliche Geldbußen oder andere Konsequenzen im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von Steuerpflichten zu vermeiden.

Nach der Registrierung für Umsatzsteuerzwecke ist ein E-Commerce-Unternehmen verpflichtet, alle Vorschriften zur Umsatzsteuerbesteuerung und die Meldefristen einzuhalten. Wenn jedoch die steuerpflichtige E-Commerce-Tätigkeit in einem bestimmten Land eingestellt wird oder das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit aufgegeben hat, kann die " Umsatzsteuerregistrierung " wieder aufgehoben werden. Dies kann in Form einer Abmeldung oder einer Deaktivierung der Umsatzsteuernummer erfolgen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass es in vielen europäischen Ländern keine Möglichkeit gibt, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auszusetzen, sondern nur eine Abmeldung möglich ist.

de-registration

In einigen EU-Ländern gibt es Mindestregistrierungsfristen, so dass das Unternehmen, auch wenn die steuerpflichtige Tätigkeit eingestellt wurde, bis zum Ablauf dieser Frist weiterhin Umsatzsteuererklärungen (Nullerklärungen) abgeben muss. Eine "Abmeldung von der USt." wird von den Steuerbehörden nicht akzeptiert, wenn keine USt.-Erklärungen eingereicht wurden oder wenn die Steuerbehörden Fragen oder Prüfungen haben, die noch nicht geklärt sind.

Die Rechtfertigung der Umsatzsteuerregistrierung erfordert eine ständige Überwachung, da Änderungen in der Geschäftstätigkeit dazu führen können, dass eine Registrierung nicht mehr erforderlich ist.

Wir unterstützen Sie bei der Feststellung, wann eine " VAT-Deregistrierung " angebracht ist, und helfen Ihnen dabei, in Ihrem Namen einen Antrag auf Streichung des E-Commerce-Unternehmens aus dem Umsatzsteuerregister beim Finanzamt einzureichen. Gleichzeitig beraten wir Sie, wie Sie die Rückerstattung der gesamten vom Unternehmen in diesem Land gezahlten Umsatzsteuer sicherstellen können.