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Allgemeine Steuerberatung

Steuerberatung & Consulting

Die Gesetzgebung wird komplexer und die Steuerverwaltung hat immer mehr an Bedeutung. Unsere Fachleute sind gut ausgestattet und erfahren, so dass sie Ihnen helfen können, durch komplexe Steuerfragen in Europa zu navigieren und einen praxisnahen Ansatz zu entwickeln, der Ihren spezifischen Anforderungen entspricht. Unsere Teams bestehen aus qualifizierten Steuerberatern. Ihr oberstes Ziel ist es, unseren Kunden die bestmöglichen Lösungen anzubieten. Unser amavat® "Beratungsteam" ist darauf ausgerichtet, die Compliance- und Beratungsbedürfnisse unserer Kunden zu erfüllen. amavat® hilft ihnen, ihrer Compliance-Verantwortung gerecht zu werden und auf Planungsmöglichkeiten zu reagieren, indem wir fundiertes technisches Steuerwissen und ein breiteres Verständnis dafür nutzen, wie Steuern in das Gesamtbild des Unternehmens passen.

Die Steuerberatung von amavat® umfasst unter anderem folgende Dienstleistungen:

  • Vertretung der Steuerzahler vor den Finanzbehörden,
  • Erstellung von Steuergutachten, Verfahren und Entscheidungsvorlagen,
  • Unterstützung bei Steuerstreitigkeiten und Steuerfahndung,
  • Vertretung bei Steuerstreitigkeiten,
  • Grenzüberschreitende Umsatzsteuerberatung,
  • Umsatzsteuerprüfungen & Verhandlungen mit der Steuerbehörde.

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Grenzüberschreitende Umsatzsteuerberatung

Wenn ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen grenzüberschreitend verkauft und erfolgreich handeln will, muss es die Auswirkungen seiner Transaktionen auf die Umsatzsteuer genau verstehen.

Die ausgewählten Mitgliedsfirmen von amavat® können Sie beraten, um sicherzustellen, dass alle Umsatzsteuerverpflichtungen ermittelt werden, bevor die Aktivitäten in einem bestimmten Land beginnen. Dies ist entscheidend, wenn Ihr Unternehmen seinen Verpflichtungen in dem Land, in dem es tätig ist, vollständig nachkommen soll. Wir werden gegebenenfalls die Registrierung als Umsatzsteuer in Betracht ziehen und generell überprüfen müssen, ob die Umsatzsteuer korrekt abgerechnet wird.

Obwohl alle EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Umsatzsteuergesetze auf die EU-Umsatzsteuerrichtlinie stützen müssen, klicken Sie bitte hier für weitere Informationen, es gibt viele Bereiche, in denen Ermessensspielraum besteht. Das bedeutet, dass ein und dieselbe Transaktion in den verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedlich behandelt werden kann - es ist wichtig, dass dies vollständig anerkannt wird und dass in jedem Land eine spezifische Beratung erfolgt.

Wenn eine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich ist, bieten die Mitgliedsfirmen von amavat® eine zentrale Anlaufstelle für Registrierungen und Rücksendungen in Ländern innerhalb der EU und darüber hinaus. Der beratergeführte Ansatz bedeutet, dass spezifische Ratschläge erteilt werden können, um sicherzustellen, dass die richtigen Registrierungen zur richtigen Zeit beantragt werden. Das "Compliance-Team" wird dann in der Lage sein, Updates zur Verfügung zu stellen, die sich auf die Registrierung beziehen, sobald sie stattfinden, und für alle Fragen, die Sie haben, zur Verfügung zu stehen.

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Umsatzsteuerprüfung & Steuerbehörde Verhandlung

Die Umsatzsteuerprüfung der Steuerbehörde wird regelmäßig nach Ermessen der einzelnen Steuerbehörden durchgeführt.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Prüfungen der Steuerbehörden korrekt durchgeführt werden, um den mit der Prüfung verbundenen Zeit- und Kostenaufwand zu minimieren und auch sicherzustellen, dass die Steuerbehörde die Tätigkeiten des Unternehmens und die Art und Weise, wie es die Umsatzsteuer verbucht, vollständig versteht.

amavat® kann in Ihrem Namen mit den lokalen Steuerbehörden zusammenarbeiten, um die Prüfung erfolgreich zu verhandeln. Dies kann die Überprüfung Ihrer Umsatzsteuerposition, die Überprüfung der ausgestellten Rechnungen und die Überprüfung der in den Umsatzsteuererklärungen angegebenen Berechnungen vor der Prüfung umfassen. Darüber hinaus kann das engagierte Team die Korrespondenz überprüfen und sich an die Behörden in der Landessprache wenden, um die Anfrage schnell zu beantworten.

Streitbeilegung bei der Umsatzsteuer

Internationale Unternehmen müssen oft Probleme mit den lokalen Steuerbehörden lösen, wenn sie grenzüberschreitend handeln. Auch bei Lieferanten oder Kunden können Probleme auftreten.

Da sich die Steuerbehörden aufgrund von Haushaltsdefiziten zunehmend auf die Umsatzsteuer konzentrieren, wird es immer wichtiger, dass die Unternehmen ihre Verpflichtungen verstehen und erfüllen.

Streitigkeiten können aus einer Reihe von Gründen auftreten und können von der Art Ihres Unternehmens und den Ländern, in denen Sie tätig sind, abhängen, aber sie können aufgrund der folgenden Punkte auftreten:

  • Steuerprüfungen und historische Verbindlichkeiten,
  • Abgelehnte Umsatzsteuerforderungen,
  • Umsatzsteuerbehandlung und Haftungsfragen,
  • Strafen für Verstöße und Fehler in der Berichterstattung,
  • Von den Lieferanten falsch berechnete Umsatzsteuer,
  • Vertragliche Verpflichtungen.

Erfahrene Umsatzsteuer-Experten bei amavat® mit lokalen Sprachkenntnissen können Ihrem Unternehmen bei Verhandlungen mit lokalen Steuerbehörden und Dritten helfen - die Erfahrung und Kenntnis der lokalen Vorschriften beschleunigt oft die Verhandlungen, kann Streitigkeiten lösen und trägt dazu bei, das positivste Ergebnis zu erzielen.

Strafmilderung

Wenn ein Unternehmen Fehler bei der Einhaltung der Vorschriften macht oder meldet, können die Steuerbehörden Sanktionen verhängen und Zinsen erheben.

Diese Strafen können sich auf einen Prozentsatz des Fehlers oder auf einen festen Betrag beziehen und können erheblich sein und oft bis zu Tausenden von EURO betragen. Einige Bußgeldbescheide werden automatisch von den Meldewesen der Behörden erstellt, wenn eine Rückgabe oder Zahlung verspätet erfolgt. In anderen Fällen werden die Sanktionen von einem Steuerbeamten verhängt, der die jeweilige Angelegenheit überprüft hat.

Viele Länder verfügen über einen Rechtsrahmen, der systematisch festlegt, wie Sanktionen zu verhängen sind, während andere von Fall zu Fall ergriffen werden. Es ist wichtig, dass sich die Unternehmen des Potenzials bewusst sind, Sanktionen zu mildern, entweder durch eine Überprüfung der Position aus umsatzsteuertechnischer Sicht oder durch die Kenntnis der Funktionsweise der lokalen Steuerbehörden.

Die Mitgliedsfirmen von amavat® haben in vielen Ländern erfolgreich mit Steuerbehörden verhandelt, um Strafen zu mildern, wenn Kunden Fehler in ihrer Umsatzsteuererklärung gemacht haben - oder sich nicht rechtzeitig für die Umsatzsteuer registriert haben. In allen Fällen werden wir mit dem Unternehmen zusammenarbeiten, um Wiederholungen des Fehlers zu vermeiden, der die Strafe ausgelöst hat.

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