VAT ALERT – Die deutsche Umsatzsteuer wird ab dem 1. Juli 2020 vorübergehend auf 16% gesenkt
Die Umsatzsteuersätze werden ab dem 1. Juli 2020 vorübergehend auf 16% und 5% gesenkt. Was sollte ich jetzt beim Online-Handel beachten?
Am 3. Juni 2020 verabschiedete die Koalition aus CDU und SPD nach zweitägiger Diskussion ein Konjunkturpaket für Deutschland. Damit sollen der deutschen Wirtschaft neue Impulse für die Zukunft gegeben werden. Zentraler Bestandteil dieses Pakets ist die befristete Senkung der Umsatzsteuer auf 16% bzw. 5%.
Umsatzsteuersatz auf 16% und 5% gesenkt
Dieser Steuersatz von 16% und 5% wird ab dem 1. Juli 2020 auf alle steuerpflichtigen Leistungen in Deutschland angewandt. Diese Ermäßigung gilt für einen begrenzten Zeitraum bis zum 31. Dezember 2020.
Welchen Einfluss hat dies auf den Online-Handel?
Die Auswirkungen auf den Online-Handel
In unmittelbarer Zukunft gibt es VIER zentrale Punkte, über die sich die Online-Verkäufer Gedanken machen müssen:
- Alle Rechnungstools und ERP-Systeme müssen auf Rechnungen für alle Lieferungen nach dem 1. Juli einen Steuersatz von 16% bzw. 5% ausweisen. Dabei darf die tatsächliche Lieferung nicht mit dem „Ausstellungsdatum“ einer Rechnung verwechselt werden. Sie sollten davon ausgehen, dass die Finanzämter anschließend auf eine korrekte Zuordnung der temporären Steuerermäßigung achten werden.
- Wenn Ihr Rechnungstool oder ERP-System ab dem 1. Juli 19% und 7% MwSt. ausweist, sind Sie verpflichtet, den höheren USt.-Betrag zu zahlen, bis Sie die Rechnungen nachweislich geändert haben.
- Auf Lieferschwellen für Lieferungen nach Deutschland wird verzichtet – z.B. aus Amazon-Lagern in Polen und der Tschechischen Republik. Dies ist jetzt aufgrund der vorübergehenden Unterschiede zwischen den deutschen Steuersätzen und denen in Polen (23%) und der Tschechischen Republik (21%) äußerst vorteilhaft.
- Mögliche Rückerstattungen für annullierte Lieferungen (Rückgaben) unterliegen ab dem 1. Juli 2020 nicht unbedingt dem ermäßigten Steuersatz, wobei die ursprüngliche Bewertung der Umsatzsteuer auf diese Lieferungen ausschlaggebend ist.
Wie wirkt sich dies auf amavat®-Kunden aus
Natürlich wird sich amavat® immer um die Interessen seiner Kunden kümmern. Wenn Sie bereits die CSV-DATEN oder den API nutzen, sind Sie in sicheren Händen. Denn so läuft Ihre Finanzbuchhaltung weiterhin automatisch, sicher und gesetzeskonform.
eCommerce-Compliance ist das, was wir tun
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