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Wissensbasis: Buchhaltung im E-Commerce und VAT Compliance

Amavat

Polen | EU MwSt.- Informationen

Datum26 Mrz 2020

EU MwSt.- Informationen

Polen | Ab April 2020 neue ‘reduzierte Umsatzsteuersätze’

Das polnische Finanzministerium hat Gesetze zur Ankündigung neuer ‘reduzierter Umsatzsteuersätze’ ab dem 1. April 2020 verabschiedet.
Diese Steuersätze werden von den derzeitigen 5% und 8% auf 5% bzw. 7% gesenkt.

Die neuen Umsatzsteuersätze gelten wie folgt:

  • Gedruckte Bücher und E-Books werden mit dem Steuersatz von 5% besteuert;
  • Zeitungen, Zeitschriften (entweder in gedruckter oder elektronischer Form) und Fachzeitschriften werden mit dem Steuersatz von 8% besteuert;
  • Backwaren werden mit dem Steuersatz von 5% statt unterschiedlich hoher Steuersätze besteuert;
  • Alle Meeresfrüchte werden mit dem Steuersatz von 23% statt unterschiedlich hoher Steuersätze besteuert.

Diese Änderungen sind Teil einer Strategie, die es einfacher machen soll, den korrekten Umsatzsteuersatz den Produkten zuzuordnen. In Bezug auf gedruckte und elektronische Publikationen folgt diese Änderung vielen anderen EU-Mitgliedstaaten, die die Umsatzsteuersätze für gedruckte Publikationen und die entsprechenden digitalen Versionen angeglichen haben.

EU | Europäischer Rat vereinfacht Umsatzsteuersystem für KMUs

Vom Europäischen Rat wurden vereinfachte MwSt-Vorschriften für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) verabschiedet. Ziel der neuen Vorschriften ist es, die administrative Belastung durch die MwSt. und den Erfüllungsaufwand für kleine und mittlere Unternehmen zu verringern und ein Umfeld zu schaffen, das diesen KMUs dabei hilft, effizienter zu wachsen und grenzüberschreitend zu handeln.

Die KMUs werden auch berechtigt sein, vereinfachte Regelungen für die Einhaltung der MwSt.-Vorschriften anzuwenden, wenn ihr Jahresumsatz unter einem von dem betreffenden EU-Mitgliedstaat festgelegten Schwellenwert bleibt, der nicht höher als EUR 85.000,00 sein darf.

Unter bestimmten Umständen können jedoch auch KMUs aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die diesen Schwellenwert nicht überschreiten, von dieser vereinfachten Struktur profitieren, solange ihr Gesamtjahresumsatz in der gesamten Europäischen Union EUR 100.000,00 nicht überschreitet. Diese neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2025.

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