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Wissensbasis: Buchhaltung im E-Commerce und VAT Compliance

Amavat

Sanktionen bei verspäteter Abgabe von OSS-Meldungen

Datum18 Jan 2023

One-Stop-Shop (OSS) ist mit Abstand die beste Lösung, um die Umsatzsteuer-Compliance im grenzüberschreitenden E-Commerce zu vereinfachen. Es stellt sich heraus, dass das besondere Steuerverfahren, das in der europäischen Richtlinie 2017/2455 festgelegt ist, das Privileg ist. Privilegien müssen erworben werden, und es muss darauf geachtet werden, dass sie nicht verloren gehen, insbesondere bei verspäteter Abgabe von Erklärungen

Erinnern Sie sich, was ist OSS?

Das One-Stop-Shop-Programm ist eine Erweiterung des Mini-One-Stop-Shop-Programms. Dies ist ein spezielles Verfahren im Bereich der Umsatzsteuer, das sich an Unternehmer mit Sitz in der EU und andere förderfähige juristische Personen richtet.

Das System ermöglicht es, alle in der Europäischen Union getätigten Versandtransaktionen an einzelne Endkunden im Rahmen einer konsolidierten Umsatzsteuererklärung zu melden, die in dem Land eingereicht wird, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat. Daher können Unternehmer, die Online-Verkäufe an Privatpersonen tätigen, die Steuer nach der neuen Methode abrechnen, sobald der gesetzliche Schwellenwert von 10.000 EUR überschritten ist.

Weitere Informationen finden Sie unter: Über One Stop Shop (OSS) – amavat®.

Was passiert, wenn das OSS-Verfahren nicht eingehalten wird?

Das Finanzamt kann einen Unternehmer von diesem Verfahren ausschließen, wenn er die mit der OSS verbundenen Pflichten und Fristen nachhaltig nicht einhält.

Ein anhaltender Verstoß gegen die Vorschriften zum Unionsverfahren liegt u. a. vor in wenn der Steuerpflichtige für drei unmittelbar folgende Kalenderquartale keine Erklärung zum Zweck der Umsatzsteuerabrechnung abgegeben hat.

Wie lange dauert die Sperre?

Im Falle eines Ausschlusses aus dem EU-Verfahren gilt für den Steuerpflichtigen ein „Quarantänezeitraum“, der die acht Quartale nach dem Abrechnungszeitraum umfasst, in dem der Steuerpflichtige abgemeldet wurde. Während dieses Zeitraums kann der Steuerpflichtige die Sonderregelung nicht in Anspruch nehmen.

Acht Kalenderquartale entsprechen zwei Jahren. Zwei Jahre, in denen jeder Fernabsatz bei jedem Finanzamt vor Ort gemeldet werden muss, selbstverständlich nach vorheriger umsatzsteuerlicher Registrierung in jedem Land, nach Überschreitung der Umsatzschwelle. Auch bei einmaliger Lieferung müssen Sie für die Dauer von zwei Jahren mit dem dortigen Finanzamt abrechnen.

Dies verursacht zusätzliche Kosten, administrativen Aufwand und stellt somit ein ernsthaftes Hindernis für die weitere Internationalisierung des Unternehmens dar.

Im Jahr 2023 sollte daher sehr genau auf die Rechtzeitigkeit der Abgabe von OSS-Meldungen geachtet werden – andernfalls drohen erhebliche Mehrkosten für einen Zeitraum von zwei Jahren.


Wenn Sie Fragen zu diesen oder anderen von uns angebotenen Dienstleistungen haben, können Sie sich gerne an unsere Experten wenden: das Kontaktformular – amavat®

Ihr amavat® Team

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Diese Veröffentlichung ist eine unverbindliche Information und dient der allgemeinen Information. Die bereitgestellten Informationen stellen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung dar, und ersetzen auch keine individuelle Beratung. Trotz sorgfältiger Bearbeitung werden alle Angaben in dieser Veröffentlichung ohne Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen gemacht. Die Informationen in dieser Veröffentlichung sind nicht als alleinige Handlungsgrundlage geeignet, und können eine konkrete Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Die Haftung der Autoren oder von amavat® ist ausgeschlossen. Wir bitten Sie, sich bei Bedarf für eine verbindliche Beratung direkt an uns zu wenden. Der Inhalt dieser Veröffentlichung ist geistiges Eigentum von amavat® oder seiner Partnerunternehmen und ist urheberrechtlich geschützt. Nutzer dieser Informationen dürfen den Inhalt der Veröffentlichung ausschließlich für eigene Zwecke herunterladen, ausdrucken oder kopieren.

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