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Überwachung der Intrastat-Schwellenwerte

Wie kann amavat® Ihnen helfen, die Übersicht über Ihr Intrastat zu behalten?

Im Anschluss an unsere Intrastat-Anmeldung & Compliance-Seite hängt die Art und Weise, wie Sie Ihre Intrastate-Meldung ausfüllen, davon ab, ob Ihre Versendungen (Verkäufe oder Exporte) oder Ihre Einkäufe (Käufe oder Importe) mit einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) die Schwellenwerte für den Kalendermonat über- oder unterschreiten.

Was sollte in Ihren Intrastat-Meldungen stehen?

Instrastat Einreichungen verlangen Details über alle Warenlieferungen in andere EU-Länder sowie die Ankunft. Zu den erforderlichen Details jeder Transaktion gehören:

  • Die Beschreibung der Ware;
  • Die Warenbezeichnung der Ware;
  • Die Menge und der Wert der Ware;
  • Die Lieferbedingungen;
  • Das Abfahrts- und Ankunftsland (mit den Ländercodes);
  • Alle Versandkosten.

Wann sollten Sie die Intrastat-Berichterstattung einreichen?

Es gibt jährliche Meldeschwellen für jedes EU-Land, siehe unsere EU-Umsatzsteuersätze, die Seite Format & die Schwellenwerte für die Informationen. Es kann zu Abweichungen zwischen Dispositionen und Eingängen innerhalb desselben Landes kommen. Diese Schwellenwerte sind viel höher als die Schwellenwerte für die Registrierung der Umsatzsteuer.

Die Intrastat-Berichterstattung erfolgt in den EU-Mitgliedstaaten praktisch immer monatlich. Die Einreichungen erfolgen in der Regel zeitgleich mit der Umsatzsteuererklärung und werden an das zuständige statistische Amt des betreffenden Landes geschickt.

Bei Auflösung, Änderung, Spaltung, Spaltung, Verschmelzung Intrastat-Berichtseinheit

Wenn eine Meldestelle aufgelöst, übernommen, verschmolzen, aufgeteilt oder geändert wird, müssen Sie diese Informationen unverzüglich schriftlich an die Zollstelle weitergeben, an die sie die Intrastat-Meldungen übermittelt oder an die sie sich für die elektronische Übermittlung dieser Meldungen registriert hat. Sie sollten innerhalb desselben Stichtages, der sich auf die Einhaltung der Intrastat-Erklärung gegenüber der Zollstelle bezieht, die Informationen über diesen Versand oder Empfang von Waren im letzten Monat der Geschäftstätigkeit oder einen negativen Bericht enthält, ausfüllen. Dies ist der Monat, in dem die letzte Warensendung aus diesem EU-Land versandt oder aus einem anderen EU-Mitgliedstaat empfangen wurde, es gibt kein festgelegtes Format für die Meldung dieses Details. Die Meldeeinheit muss aus rechtlicher Sicht für Intrastat die Anforderungen erfüllen, ihre Kündigung ist mit dem Ende der Nutzung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-Deregistration) verbunden.

Die Berichtseinheit, der aufgrund ihrer Umwandlung (Verschmelzung, Spaltung usw.) eine neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugewiesen wurde, gilt nun als neue Einheit und sollte Intrastat erst dann Bericht erstatten, wenn die Meldeschwelle erreicht ist, deren Betrag ab dem Datum der Steuergebietskennung (TAID) gilt.

Wenn Sie zwei oder mehr Berichtseinheiten zusammenlegen, wird die Berichtsverantwortung für Intrastat-Daten über die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwaltet, die das neue fusionierte Unternehmen verwenden wird.

Die Meldestelle mit einer neuen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird die Meldung erst dann einleiten, wenn die Meldeschwelle erreicht ist.

Wenn einige der fusionierenden Unternehmen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer übernehmen, werden sie eine neue fusionierte Einheit gründen, um den Schwellenwert der Berichtseinheit zu zählen, die zuvor die angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet hat, oder die Meldung fortsetzen, wenn die Verpflichtung zur Eingabe der Daten in Intrastat zuvor an diese Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gebunden war.

Abschließend sei gesagt, dass Ereignisse, die der Zollstelle zu melden sind

Es ist zwingend erforderlich, dass die Meldestelle ihre örtliche Zollstelle unverzüglich schriftlich über die folgenden Punkte informiert:

  • Der Wechsel der juristischen Person;
  • Die Namensänderung;
  • Die Adressänderung;
  • Wenn die Umsatzsteuer abgemeldet wird.

Was kann amavat® tun, um Sie zu unterstützen?

Wie Sie unten im Screenshot sehen können, erstellt amavat® Berichte, die Sie monatlich und jährlich auf dem neuesten Stand halten. Daher verfolgen und überwachen wir die Assimilation und spezifische Schwellenwerte.

Das Verständnis von Instrastat ist entscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens, hier können amavat® und unsere Experten helfen.

Unser Ziel ist es, der bevorzugte Partner für alle Online-Unternehmen zu werden, die ihnen eine umfassende Palette von umsatzsteuerbezogenen Dienstleistungen und Beratungen anbieten.

Die Vorteile der Fremdbearbeitung

Es gibt verschiedene Gründe, warum es sinnvoll ist, amavat® in Ihre Intrastat-Verarbeitung einzubeziehen:

Sie sparen Zeit und Geld bei der Schulung und der Aktualisierung der Vorschriften, um diese entsprechend bearbeiten und an Intrastat melden zu können. Die amavat®-Mitarbeiter sind hoch qualifiziert und werden über alle regulatorischen Änderungen, die sich auf Ihr Online-Geschäft auswirken könnten, informiert. Durch unsere kontinuierliche Weiterbildung und Erfahrung sind wir Ihr Partner.

Sie müssen kein Geld für teure Lizenzen oder Softwareausrüstung ausgeben, um Intrastat-Berichte selbst korrekt verarbeiten und einreichen zu können.

Um mehr darüber zu erfahren, wie amavat® Ihr Online-Geschäft unterstützen und unterstützen kann, während es gedeiht, können Sie sich gerne an uns wenden.

amavat® Zusatzleistungen:

Die Konformität hat oberste Priorität, deshalb bietet amavat® weitere Unterstützung, um Sie auf Kurs zu halten.

Nach separater Bestellung können wir Ihnen helfen, Ihren Umsatz hinsichtlich der Schwellenwerte in jedem EU-Land zu überwachen: Für Lieferungen in die EU-Länder, die nicht unter einen bestehenden amavat®-Mandatsvertrag fallen, können wir diesen für 15,00 € pro Monat einrichten.

Im Hinblick auf die Umsatzsteuer-Abmeldung kann amavat® dies für 500,00 € pro Land veranlassen.

Die Erstellung einer Intrastat-Rückgabe oder Benachrichtigung nach separater Bestellung beträgt 125,00 € pro Abrechnung.