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Spanien MwSt. – Die Preise & Registrierung

Umsatzsteuerliche Registrierungsvorschriften und USt.-Sätze in Spanien

Wenn Sie in Spanien geschäftlich tätig sind, müssen Sie die Steuern nach den spanischen Vorschriften abführen. Dabei ist zu bedenken, dass sowohl die Umsatzsteuersätze für einzelne Produkte und Dienstleistungen als auch die detaillierten Steuervorschriften und Verwaltungsverfahren von denen in anderen europäischen Ländern abweichen können.

Wenn Sie absolut sicher sein wollen, dass Ihre Steuererklärungen korrekt und in Übereinstimmung mit den lokalen Vorschriften abgewickelt werden, dann nutzen Sie unsere VAT Compliance Dienstleistungen in Spanien.

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Wann muss man sich in Spanien für die Umsatzsteuer registrieren?

Alle Unternehmer, die Online-Verkäufe in Spanien tätigen, müssen sich in Spanien umsatzsteuerlich registrieren lassen, wenn:

  • sie ein Lager in Spanien nutzen und ihre Produkte von dort aus an ihre Endkunden versenden, oder
  • sie die Umsatzgrenze von 10 000 EUR (insgesamt in allen Ländern) überschritten haben.

Umsatzsteuerliche Registrierung in Spanien - was ist wissenswert?

Die USt.-Registrierung in Spanien ist ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe der Registrierung führt zur Erlangung einer Steuernummer (NIF). Unmittelbar nach der Zuteilung der Nummer müssen Umsatzsteuererklärungen abgegeben werden. Diese Phase dauert in der Regel etwa 1,5 bis 2 Monate nach Einreichung der Unterlagen bei der Steuerbehörde.

Die zweite Phase - die Zuteilung der USt-ID-Nummer - wird erst durchgeführt, wenn die Notwendigkeit nachgewiesen ist (z. B. durch die Übermittlung von Bestätigungen, dass ein Lager in Spanien genutzt wird).

Diese Phase dauert in der Regel etwa 3 Monate. Offiziell hat die Steuerbehörde 6 Monate Zeit für die Zuteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - beginnend mit der Einreichung des entsprechenden Antrags und dem Abschluss der ersten Phase der Registrierung.

Für die Zahlung der Umsatzsteuer sind das SEPA-Lastschriftverfahren oder die Verwendung einer NRC-Nummer erforderlich. Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Steuer auf diese Weise zu entrichten, können wir Ihnen die Möglichkeit geben, indirekte Zahlungen auf das Konto unserer Partnerkanzlei zu leisten, die dann die Überweisung Ihrer Abgaben an die Steuerbehörde übernimmt.

Benötigen Sie Hilfe bei Ihrer USt.-Erklärung? Profitieren Sie von unserer Erfahrung.

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Wichtige Informationen zur Umsatzsteuer in Spanien

21%

Umsatzsteuersätze in Spanien

Der Standard- Umsatzsteuersatz beträgt in Spanien 21%. Für einige Produkte und Dienstleistungen gelten jedoch ermäßigte Sätze von 4% oder 10%.

Aktuelle Informationen über die Umsatzsteuersätze in Europa finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

Format der spanischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die in den verschiedenen europäischen Ländern vergebenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern unterscheiden sich in der Art und Anzahl der Zeichen sowie in der Bezeichnung des Ursprungslandes.

Die spanische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus 10 Zeichen der aus zwei Buchstaben bestehenden Landesbezeichnung ES und der folgenden Folge von 8 Ziffern.

Benötigen Sie eine spanische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer? Nutzen Sie unseren Service zur Umsatzsteuerregistrierung in Spanien.

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ESX12345678

N12345678

Format der spanischen Steueridentifikationsnummer (TIN)

Die in Spanien vergebene Steueridentifikationsnummer unterscheidet sich im Format von der Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Für nicht natürliche Personen ist es eine Nummer, die aus einem Buchstaben (A, B, C, D, E, F, G, H, J, P, Q, S, U oder V - für spanische juristische Personen; N - für ausländische juristische Personen; W - für die Betriebsstätte einer nicht in Spanien ansässigen Person) und einer Folge von 8 Ziffern, von denen die letzte eine Prüfziffer ist.

Derzeitige Schwellenwerte für den Fernabsatz in Spanien

Derzeit gibt es in allen EU-Ländern eine einheitliche Fernabsatzschwelle von 10 000 EUR. Die gesamten Verkäufe in allen EU-Ländern werden auf diesen Schwellenwert angerechnet.

Sobald dieser Schwellenwert überschritten wird, müssen Sie sich in jedem Land, in dem Verkäufe getätigt werden, für die Umsatzsteuer registrieren lassen.

Benötigen Sie Hilfe bei der Umsatzsteuerregistrierung oder Buchführung? Wir können das für Sie tun.

Kontaktieren Sie uns

10 000 EUR

35 000 EUR

Der Schwellenwert für Fernverkäufe gilt in Spanien bis zum 30.06.2021.

Wenn Sie vor dem 30.06.2021 Fernverkäufe in Spanien getätigt haben und diese Verkäufe den Schwellenwert von 35 000 EUR überschritten haben, sollten Sie die rückständige Umsatzsteuer für diesen Zeitraum begleichen.

Haben Sie die Notwendigkeit der Registrierung und die Frist für die Abrechnung der Umsatzsteuer verpasst?

Wir können Ihre Umsatzsteuer rückwirkend anmelden und abrechnen.

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Schwellenwert für den Wert der Einfuhren nach Spanien im Intrastat-System

Wenn der Wert der im Laufe des Jahres aus dem Ausland nach Spanien eingeführten Waren den Betrag von 400 000 EUR übersteigt, müssen diese Einfuhren im internationalen statistischen System Intrastat gemeldet werden.

400 000 EUR

400 000 EUR

Schwellenwert für den Wert der Ausfuhren aus Spanien im Intrastat-System

Übersteigt der Wert der Ausfuhren von Waren aus Spanien ins Ausland den Betrag von 400 000 EUR, müssen diese Ausfuhren im internationalen statistischen System Intrastat gemeldet werden.

Zusätzliche Informationen zur Abrechnung der Umsatzsteuer in Spanien

  • Die Umsatzsteuer wird in vierteljährlichen Berichtszeiträumen abgerechnet.
  • Bei vierteljährlichen Abrechnungen bis zum 20. des Monats, der auf das Quartal folgt, auf das sich die Erklärung bezieht (d.h. bis zum 20. April für das erste Quartal, bis zum 20. Juli für das zweite Quartal, bis zum 20. Oktober für das dritte Quartal und bis zum 20. Januar für das vierte Quartal des vergangenen Jahres).
  • Neben den Standardabrechnungen sind zusätzliche jährliche Umsatzsteuererklärungen erforderlich, die bis zum 30. Januar des Folgejahres eingereicht werden müssen (z. B. muss die Erklärung für 2022 bis zum 30. Januar 2023 eingereicht werden).
  • Für die Abrechnung der Umsatzsteuer in Spanien durch Nicht-EU-Unternehmen ist eine steuerliche Vertretung im Land erforderlich.

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Zuletzt aktualisiert: 08.04.2024