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Österreich MwSt. – Die Preise & Registrierung

Umsatzsteuerliche Registrierungsvorschriften und USt.-Sätze in Österreich

Wenn Sie in Österreich geschäftlich tätig sind, müssen Sie die Steuern nach den österreichischen Vorschriften abführen. Dabei ist zu bedenken, dass sowohl die Umsatzsteuersätze für einzelne Produkte und Dienstleistungen als auch die detaillierten Steuervorschriften und Verwaltungsverfahren von denen in anderen europäischen Ländern abweichen können.

Wenn Sie absolut sicher sein wollen, dass Ihre Steuererklärungen korrekt und in Übereinstimmung mit den lokalen Vorschriften abgewickelt werden, dann nutzen Sie unsere VAT Compliance Dienstleistungen in Österreich.

Erfahren Sie mehr über unseren VAT Compliance Dienst

Wann muss man sich in Österreich für die Umsatzsteuer registrieren?

Alle Unternehmer, die Online-Verkäufe in Österreich tätigen, müssen sich in Österreich umsatzsteuerlich registrieren lassen, wenn:

  • sie ein Lager in Österreich nutzen und ihre Produkte von dort aus an ihre Endkunden versenden, oder
  • sie die Umsatzgrenze von 10.000 € (insgesamt in allen Ländern) überschritten haben.

Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich - was ist wissenswert?

Die Erlangung einer UID-Nummer in Österreich erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst muss der Unternehmer eine lokale Steuernummer erhalten. Erst auf dieser Grundlage kann er eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unterscheiden sich deutlich voneinander und sind nicht austauschbar, da sie für unterschiedliche Zwecke bestimmt sind.

Wichtige Informationen zur Umsatzsteuer in Österreich

20%

Umsatzsteuersätze in Österreich

Der Standard-Umsatzsteuersatz in Österreich beträgt 20%. Für einige Produkte und Dienstleistungen gelten jedoch ermäßigte Sätze von 13% und 10%.

Aktuelle Informationen über die Umsatzsteuersätze in Europa finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

Format der österreichischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die in den verschiedenen europäischen Ländern vergebenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern unterscheiden sich in der Art und Anzahl der Zeichen sowie in der Bezeichnung des Ursprungslandes.

Eine österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus 11 Zeichen: der aus zwei Buchstaben bestehenden Länderbezeichnung AT, dem folgenden Buchstaben U und einer Folge von 8 Ziffern.

Benötigen Sie eine österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer? Nutzen Sie unseren Service zur Umsatzsteuerregistrierung in Österreich.

Erfahren Sie mehr über den Service

ATU12345678

12-345/6789

Format der österreichischen Steueridentifikationsnummer (TIN)

Die in Österreich vergebene Steueridentifikationsnummer unterscheidet sich im Format deutlich von der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Diese Nummer besteht aus 9 Ziffern in der Anordnung: 2 Ziffern, Bindestrich (-), 3 Ziffern, Schrägstrich (/), 4 Ziffern.

Derzeitige Schwellenwerte für den Fernabsatz in Österreich

Derzeit gibt es in allen EU-Ländern eine einheitliche Fernabsatzschwelle von 10 000 €. Die gesamten Verkäufe in allen EU-Ländern werden auf diesen Schwellenwert angerechnet.

Sobald dieser Schwellenwert überschritten wird, müssen Sie sich in jedem Land, in dem Verkäufe getätigt werden, für die Umsatzsteuer registrieren lassen.

Benötigen Sie Hilfe bei der Umsatzsteuerregistrierung oder Buchführung? Wir können das für Sie tun.

Kontaktieren Sie uns

10 000 EUR

35 000 EUR

Der Schwellenwert für Fernverkäufe gilt in Österreich bis zum 30.06.2021

Wenn Sie vor dem 30.06.2021 Fernverkäufe in Österreich getätigt haben und diese Verkäufe den Schwellenwert von 35 000 EUR - überschritten haben, sollten Sie die rückständige Umsatzsteuer für diesen Zeitraum begleichen.

Haben Sie die Notwendigkeit der Registrierung und die Frist für die Abrechnung der Umsatzsteuer verpasst?

Wir können Ihre Umsatzsteuer rückwirkend anmelden und abrechnen.

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Schwellenwert für den Wert der Einfuhren nach Österreich im Intrastat-System

Wenn der Wert der im Laufe des Jahres aus dem Ausland nach Österreich eingeführten Waren den Betrag von 1 100 000 EUR übersteigt, müssen diese Einfuhren im internationalen statistischen System Intrastat gemeldet werden.

Neben der Basisschwelle gibt es in Österreich auch eine sogenannte spezifische Schwelle von 12.000.000 EUR.

1 100 000 EUR

1 100 000 EUR

Schwellenwert für den Wert der Ausfuhren aus Österreich im Intrastat-System

Übersteigt der Wert der Ausfuhren von Waren aus Österreich ins Ausland den Betrag von 1.100.000 EUR, müssen diese Ausfuhren im internationalen statistischen System Intrastat gemeldet werden.

Neben der Basisschwelle gibt es in Österreich auch eine sogenannte spezifische Schwelle von 12.000.000 EUR.

Zusätzliche Informationen zur Abrechnung der Umsatzsteuer in Österreich

  • Die Umsatzsteuer wird in monatlichen oder vierteljährlichen Berichtszeiträumen abgerechnet.
  • Bei monatlichen Abrechnungen sind die Umsatzsteuererklärungen bis zum 15. Tag des zweiten aufeinanderfolgenden Monats nach dem Monat, auf den sich die Erklärung bezieht, abzugeben (z.B. die Erklärung für Januar muss bis zum 15. März abgegeben werden, die Erklärung für Februar bis zum 15. April usw.).
  • Bei vierteljährlichen Abrechnungen bis zum 15. des zweiten aufeinander folgenden Monats nach dem Quartal, auf das sich die Erklärung bezieht (d. h. bis zum 15. Mai für das erste Quartal, bis zum 15. August für das zweite Quartal, bis zum 15. November für das dritte Quartal und bis zum 15. Februar für das vierte Quartal des Vorjahres).
  • Neben den Standardabrechnungen sind zusätzlich jährliche Umsatzsteuererklärungen erforderlich, die bis zum 31. März des Folgejahres - bei Abgabe in Papierform - bzw. bis zum 30. Juni - bei elektronischer Übermittlung - eingereicht werden müssen (z.B. muss die Erklärung für 2022 bis zum 30. Juni 2023 abgegeben werden).
  • Für die Abrechnung der Umsatzsteuer in Österreich durch Nicht-EU-Unternehmen ist eine steuerliche Vertretung im Land erforderlich.

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Zuletzt aktualisiert: 08.04.2024