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Kroatien MwSt. – Die Preise & Registrierung

Umsatzsteuerliche Registrierungsvorschriften und USt.-Sätze in Kroatien

Wenn Sie in Kroatien geschäftlich tätig sind, müssen Sie die Steuern nach den kroatischen Vorschriften abführen. Dabei ist zu bedenken, dass sowohl die Umsatzsteuersätze für einzelne Produkte und Dienstleistungen als auch die detaillierten Steuervorschriften und Verwaltungsverfahren von denen in anderen europäischen Ländern abweichen können.

Wenn Sie absolut sicher sein wollen, dass Ihre Steuererklärungen korrekt und in Übereinstimmung mit den lokalen Vorschriften abgewickelt werden, dann nutzen Sie unsere VAT Compliance Dienstleistungen in Kroatien.

Erfahren Sie mehr über unseren VAT Compliance Dienst

Wann muss man sich in Kroatien für die Umsatzsteuer registrieren?

Alle Unternehmer, die Online-Verkäufe in Kroatien tätigen, müssen sich in Kroatien umsatzsteuerlich registrieren lassen, wenn:

  • sie ein Lager in Kroatien nutzen und ihre Produkte von dort aus an ihre Endkunden versenden, oder
  • sie die Umsatzgrenze von 10 000 EUR (insgesamt in allen Ländern) überschritten haben.

Wichtige Informationen zur Umsatzsteuer in Kroatien

25%

Umsatzsteuersätze in Kroatien

Der Standard-Umsatzsteuersatz in Kroatien beträgt 25%. Für einige Produkte und Dienstleistungen gelten jedoch ermäßigte Sätze von 13% und 5%.

Aktuelle Informationen über die Umsatzsteuersätze in Europa finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

Format der kroatischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die in den verschiedenen europäischen Ländern vergebenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern unterscheiden sich in der Art und Anzahl der Zeichen sowie in der Bezeichnung des Ursprungslandes.

Die kroatische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus 13 Zeichen: der aus zwei Buchstaben bestehenden Landesbezeichnung HR und der folgenden Folge von 11 Ziffern.

Benötigen Sie eine kroatische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer? Nutzen Sie unseren Service zur Umsatzsteuerregistrierung in Kroatien.

Erfahren Sie mehr über den Service

HR12345678901

12345678901

Format der kroatischen Steueridentifikationsnummer (TIN)

Die in Kroatien vergebene Steueridentifikationsnummer unterscheidet sich im Format von der Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Diese Nummer besteht aus einer Folge von 11 Ziffern. Sie wird automatisch an Unternehmen mit Staatsbürgerschaft (natürliche Personen) oder Wohnsitz (Unternehmen) in Kroatien vergeben. Unternehmen und Einzelpersonen aus dem Ausland müssen sie beantragen.

Derzeitige Schwellenwerte für den Fernabsatz in Kroatien

Derzeit gibt es in allen EU-Ländern eine einheitliche Fernabsatzschwelle von 10 000 EUR. Die gesamten Verkäufe in allen EU-Ländern werden auf diesen Schwellenwert angerechnet.

Sobald dieser Schwellenwert überschritten wird, müssen Sie sich in jedem Land, in dem Verkäufe getätigt werden, für die Umsatzsteuer registrieren lassen.

Benötigen Sie Hilfe bei der Umsatzsteuerregistrierung oder Buchführung? Wir können das für Sie tun.

Kontaktieren Sie uns

10 000 EUR

270 000 HRK

Der Schwellenwert für Fernverkäufe gilt in Kroatien bis zum 30.06.2021

Wenn Sie vor dem 30.06.2021 Fernverkäufe in Kroatien getätigt haben und diese Verkäufe den Schwellenwert von 270 000 HRK - überschritten haben, sollten Sie die rückständige Umsatzsteuer für diesen Zeitraum begleichen.

Haben Sie die Notwendigkeit der Registrierung und die Frist für die Abrechnung der Umsatzsteuer verpasst?

Wir können Ihre Umsatzsteuer rückwirkend anmelden und abrechnen.

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Schwellenwert für den Wert der Einfuhren nach Kroatien im Intrastat- System

Wenn der Wert der im Laufe des Jahres aus dem Ausland nach Kroatien eingeführten Waren den Betrag von 450 000 EUR übersteigt, müssen diese Einfuhren im internationalen statistischen System Intrastat gemeldet werden.

450 000 EUR

300 000 EUR

Schwellenwert für den Wert der Ausfuhren aus Kroatien im Intrastat-System

Übersteigt der Wert der Ausfuhren von Waren aus Kroatien ins Ausland den Betrag von 300 000 EUR, müssen diese Ausfuhren im internationalen statistischen System Intrastat gemeldet werden.

Zusätzliche Informationen zur Abrechnung der Umsatzsteuer in Kroatien

  • Die Umsatzsteuer wird in monatlichen oder vierteljährlichen Berichtszeiträumen abgerechnet.
  • Bei monatlichen Abrechnungen sind die Umsatzsteuererklärungen bis zum 20. des Monats fällig, der auf den Monat folgt, für den die Erklärung gilt (z. B. muss die Erklärung für Januar bis zum 20. Februar eingereicht werden, die für Februar bis zum 20. März usw.).
  • Für die Abrechnung der Umsatzsteuer in Kroatien durch Nicht-EU-Unternehmen ist eine steuerliche Vertretung im Land erforderlich.

Profitieren Sie von unseren Umsatzsteuer-Compliance-Dienstleistungen in Kroatien

Verkaufen Sie online in verschiedenen europäischen Ländern? Müssen Sie Ihr Unternehmen in Kroatien umsatzsteuerlich registrieren lassen? Haben Sie Angst, dass Sie eine Menge Papierkram in kroatischer Sprache ausfüllen müssen, der auf kroatischen Vorschriften basiert, die sich von denen in Ihrem Land unterscheiden?

Wir erledigen das für Sie! Ohne Nerven, Stress und hunderte von Papieren.

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Zuletzt aktualisiert: 08.04.2024