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Luxemburg MwSt. – Die Preise & Registrierung

Wenn Ihr Unternehmen nicht in Luxemburg niedergelassen ist und in Luxemburg "steuerpflichtige Lieferungen" von Gegenständen oder Dienstleistungen erbringt, muss es möglicherweise eine ausländische Umsatzsteuerregistrierung erlangen. Nach der EU-Umsatzsteuerrichtlinie sind ausländische Unternehmer gesetzlich verpflichtet, sich in bestimmten Situationen für die Umsatzsteuer zu registrieren, um steuerpflichtige Umsätze zu melden und die zu erhebende Umsatzsteuer anzugeben.

Es ist unerlässlich, dass alle Unternehmen mit geschäftlichen Aktivitäten in Luxemburg ihre Compliance-Verantwortlichkeiten bewerten und sich registrieren lassen, bevor sie gegebenenfalls steuerpflichtige Transaktionen tätigen.

Was Sie wissen sollten

In Luxemburg gibt es zahlreiche Umstände, die die Verantwortung für die Registrierung der Umsatzsteuer begründen können. Nachfolgend finden Sie einige der häufigsten Fälle:

  • Waren, die von außerhalb der EU nach Luxemburg eingeführt werden;
  • Waren, die in Luxemburg gekauft oder verkauft werden;
  • Verkauf von Waren aus Luxemburg, die an Kunden mit Luxemburg geliefert werden (dies gilt für Geschäfts- oder Privatkunden);
  • Beschaffung von Waren in Luxemburg aus einem anderen Land innerhalb der EU (innergemeinschaftlicher Erwerb);
  • Bestandsaufnahme der Bestände in Luxemburg zum Verkauf, zur Verteilung oder zur Lieferung;
  • eCommerce-Verkauf von Waren an Kunden, vorbehaltlich der Umsatzsteuerregistrierungsschwellen im Fernabsatz;
  • Organisation von Veranstaltungen in Luxemburg, wenn die Teilnehmer oder Delegierten den Eintritt bezahlen.

Wenn Sie sich derzeit in Luxemburg befinden oder planen, eine der oben genannten (oder ähnliche) Transaktionen durchzuführen, sollten Sie sich umgehend mit amavat® in Verbindung setzen, damit wir Ihnen helfen können, die Umsatzsteuer zu erfüllen.

USt.-Sätze, die Formate und die Schwellenwerte

USt.-Sätze Ust-ID-Format Distanzverkaufsschwelle Instrastat Schwellwert
17% (Standard)
3/8/14% (Reduziert)
LU12345678 100,000 € 250,000 € (Ankünfte)
200,000 € (Dispositionen)

*amavat® übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die oben genannten Zahlen jederzeit zu 100% korrekt sind. Sie werden regelmäßig aktualisiert - zuletzt am 08.02.2024.

Zusätzliche Umsatzsteuerinformationen für Luxemburg

Fristen für die Umsatzsteuererklärung
Monatlich, vierteljährlich oder jährlich umsatzabhängig

Jährliche Renditen
Ja

Häufigkeit der EC-Verkaufslisten
Monatlich oder vierteljährlich

EC Einkaufslisten
Nein

Zusätzliche Berichtspflichten
Nein

Erweiterte Rückwärtsladung
Die erweiterte Reverse Charge ist in Luxemburg nur eingeschränkt anwendbar. Bitte kontaktieren Sie amavat®, wenn Sie weitere Informationen darüber wünschen, wie die erweiterte Reverse Charge in Luxemburg anzuwenden ist.

Steuerliche Vertretung
Nicht erforderlich. Ein Unternehmen mit Sitz in einem Land außerhalb der EU kann es erforderlich machen, eine Kaution zur Verfügung zu stellen, um seine Umsatzsteuerpflicht zu sichern.

Zuletzt aktualisiert: 08.04.2024