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Finnland MwSt. – Die Preise & Registrierung

Wenn Ihr Unternehmen nicht in Finnland niedergelassen ist und in Finnland "steuerpflichtige Lieferungen" von Gegenständen oder Dienstleistungen erbringt, muss es möglicherweise eine ausländische Umsatzsteuerregistrierung erlangen. Nach der EU-Umsatzsteuerrichtlinie sind ausländische Unternehmer gesetzlich verpflichtet, sich in bestimmten Situationen für die Umsatzsteuer zu registrieren, um steuerpflichtige Umsätze zu melden und die zu erhebende Umsatzsteuer anzugeben.

Es ist unerlässlich, dass alle Unternehmen, die geschäftliche Aktivitäten in Finnland durchführen, ihre Compliance-Verantwortlichkeiten bewerten und sich registrieren, bevor sie gegebenenfalls steuerpflichtige Transaktionen tätigen.

Was Sie wissen sollten

In Finnland gibt es zahlreiche Umstände, die die Verantwortung für die Registrierung der Umsatzsteuer begründen können. Nachfolgend finden Sie einige der häufigsten Fälle:

  • Waren, die aus Ländern außerhalb der EU nach Finnland eingeführt werden;
  • Waren, die in Finnland gekauft oder verkauft werden;
  • Verkauf von Waren aus Finnland, die an Kunden mit Finnland geliefert werden (dies gilt für Geschäfts- oder Privatkunden);
  • Beschaffung von Waren in Finnland aus einem anderen Land innerhalb der EU (innergemeinschaftlicher Erwerb);
  • Bestandsaufnahme der Bestände in Finnland zum Verkauf, zur Verteilung oder zur Lieferung;
  • eCommerce-Verkauf von Waren an Kunden, vorbehaltlich der Umsatzsteuerregistrierungsschwellen im Fernabsatz;
  • Organisation von Veranstaltungen in Finnland, wenn die Teilnehmer oder Delegierten den Eintritt bezahlen.

Wenn Sie sich derzeit in Finnland befinden oder planen, eine der oben genannten (oder ähnliche) Transaktionen durchzuführen, sollten Sie sich umgehend mit amavat® in Verbindung setzen, damit wir Ihnen helfen können, die Umsatzsteuer einzuhalten.

USt.-Sätze, die Formate und die Schwellenwerte

USt.-Sätze Ust-ID-Format Distanzverkaufsschwelle Instrastat Schwellwert
24% (Standard)
10/14% (Reduziert)
FI12345678 35,000 € 800,000 € (Ankünfte)
800,000 € (Dispositionen)

*amavat® übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die oben genannten Zahlen jederzeit zu 100% korrekt sind. Sie werden regelmäßig aktualisiert - zuletzt am 08.02.2024.

Zusätzliche Umsatzsteuerinformationen für Finnland

Fristen für die Umsatzsteuererklärung
Monatlich
Vierteljährlich - wenn Ihr Jahresumsatz zwischen 25.000,00 € und 50.000,00 € liegt.
Jährlich - wenn Ihr Jahresumsatz unter 25.000,00 € liegt.

Jährliche Renditen
Nicht erforderlich

Häufigkeit der EC-Verkaufslisten
Monatlich

EC Einkaufslisten
Nicht erforderlich

Zusätzliche Berichtspflichten
Nicht erforderlich

Erweiterte Rückwärtsladung
Die Reverse Charge bezieht sich auf Lieferungen, die von einem nicht niedergelassenen Unternehmen an ein in Finnland registriertes Unternehmen erbracht werden. Die erweiterte Reverse Charge gilt für bestimmte inländische Transaktionen, z.B. Bauleistungen und Verkauf von Emissionsrechten. Bitte kontaktieren Sie amavat®, wenn Sie weitere Informationen darüber wünschen, wie die erweiterte Reverse Charge in Finnland anzuwenden ist.

Steuerliche Vertretung
Ein Unternehmen mit Sitz in einem Land außerhalb der EU muss einen Steuervertreter für die Registrierung der Umsatzsteuer in Finnland behalten, wenn es sich freiwillig registriert. Ist das nicht niedergelassene Unternehmen zur Eintragung verpflichtet, ist zu diesem Zeitpunkt die Auswahl eines Steuervertreters nicht erforderlich.

Zuletzt aktualisiert : 08.04.2024