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Rumänien MwSt. – Die Preise & Registrierung

Umsatzsteuerliche Registrierungsvorschriften und USt.-Sätze in Rumänien

Wenn Sie in Rumänien geschäftlich tätig sind, müssen Sie die Steuern nach den rumänischen Vorschriften abführen. Dabei ist zu bedenken, dass sowohl die Umsatzsteuersätze für einzelne Produkte und Dienstleistungen als auch die detaillierten Steuervorschriften und Verwaltungsverfahren von denen in anderen europäischen Ländern abweichen können.

Wenn Sie absolut sicher sein wollen, dass Ihre Steuererklärungen korrekt und in Übereinstimmung mit den lokalen Vorschriften abgewickelt werden, dann nutzen Sie unsere VAT Compliance Dienstleistungen in Rumänien.

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Wann muss man sich in Rumänien für die Umsatzsteuer registrieren?

Alle Unternehmer, die Online-Verkäufe in Rumänien tätigen, müssen sich in Rumänien umsatzsteuerlich registrieren lassen, wenn:

  • sie ein Lager in Rumänien nutzen und ihre Produkte von dort aus an ihre Endkunden versenden, oder
  • sie die Umsatzgrenze von 10 000 EUR (insgesamt in allen Ländern) überschritten haben.

Umsatzsteuerliche Registrierung in Rumänien - was ist wissenswert?

Rumänien schreibt vor, dass die Steuererklärungen elektronisch über ein spezielles Online-System eingereicht werden müssen. Die Einreichung von Papierdokumenten ist nicht mehr möglich.

Sie sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass tatsächliche Umsätze gemeldet werden müssen, damit Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer behalten können. Wenn in 6 aufeinander folgenden Monaten keine Erklärungen abgegeben werden, kann das Finanzamt von sich aus beschließen, die USt. Nummer zu löschen.

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Wichtige Informationen zur Umsatzsteuer in Rumänien

19%

Umsatzsteuersätze in Rumänien

Der Standard-Umsatzsteuersatz in Rumänien beträgt 19%. Für einige Produkte und Dienstleistungen gelten jedoch ermäßigte Sätze von 9 % und 5 %.

Aktuelle Informationen über die Umsatzsteuersätze in Europa finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

Format der rumänischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die in den verschiedenen europäischen Ländern vergebenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern unterscheiden sich in der Art und Anzahl der Zeichen sowie in der Bezeichnung des Ursprungslandes.

Die rumänische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus 10 Zeichen: der aus zwei Buchstaben bestehenden Landesbezeichnung RO und der folgenden Folge von 8 Ziffern.

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RO12345678

1234567890123

Format der rumänischen Steueridentifikationsnummer (TIN)

Die in Rumänien vergebene Steueridentifikationsnummer unterscheidet sich im Format von der Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Diese Nummer besteht aus einer Folge von 13 Ziffern. In Rumänien ansässige natürliche Personen verwenden für steuerliche Zwecke eine persönliche Identifikationsnummer (CNP), die vom Innenministerium vergeben wird. Andere Unternehmen erhalten eine Steueridentifikationsnummer (TIN), die von der Steuerverwaltung vergeben wird.

Derzeitige Schwellenwerte für den Fernabsatz in Rumänien

Derzeit gibt es in allen EU-Ländern eine einheitliche Fernabsatzschwelle von 10 000 EUR. Die gesamten Verkäufe in allen EU-Ländern werden auf diesen Schwellenwert angerechnet.

Sobald dieser Schwellenwert überschritten wird, müssen Sie sich in jedem Land, in dem Verkäufe getätigt werden, für die Umsatzsteuer registrieren lassen.

Benötigen Sie Hilfe bei der Umsatzsteuerregistrierung oder Buchführung? Wir können das für Sie tun.

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10 000 EUR

118 000 RON

Der Schwellenwert für Fernverkäufe gilt in Rumänien bis zum 30.06.2021

Wenn Sie vor dem 30.06.2021 Fernverkäufe in Rumänien getätigt haben und diese Verkäufe den Schwellenwert von 118 000 RON überschritten haben, sollten Sie die rückständige Umsatzsteuer für diesen Zeitraum begleichen.

Haben Sie die Notwendigkeit der Registrierung und die Frist für die Abrechnung der Umsatzsteuer verpasst?

Wir können Ihre Umsatzsteuer rückwirkend anmelden und abrechnen.

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Schwellenwert für den Wert der Einfuhren nach Rumänien im Intrastat-System

Wenn der Wert der im Laufe des Jahres aus dem Ausland nach Rumänien eingeführten Waren den Betrag von 1 000 000 RON übersteigt, müssen diese Einfuhren im internationalen statistischen System Intrastat gemeldet werden.

Neben der Basisschwelle gibt es in Rumänien auch eine sogenannte spezifische Schwelle
10 000 000 RON.

1 000 000 RON

1 000 000 RON

Schwellenwert für den Wert der Ausfuhren aus Rumänien im Intrastat-System

Übersteigt der Wert der Ausfuhren von Waren aus Rumänien ins Ausland den Betrag
von 1 000 000 RON, müssen diese Ausfuhren im internationalen statistischen System Intrastat gemeldet werden.

Neben der Basisschwelle gibt es in Rumänien auch eine sogenannte spezifische Schwelle
10 000 000 RON.

Zusätzliche Informationen zur Abrechnung der Umsatzsteuer in Rumänien

  • Die Umsatzsteuer wird in monatlichen oder vierteljährlichen Berichtszeiträumen abgerechnet.
  • Bei monatlichen Abrechnungen sind die Umsatzsteuererklärungen bis zum 25. des Monats fällig, der auf den Monat folgt, für den die Erklärung gilt (z. B. muss die Erklärung für Januar bis zum 25. Februar eingereicht werden, die für Februar bis zum 25. März usw.).
  • Bei vierteljährlichen Abrechnungen bis zum 25. des Monats, der auf das Quartal folgt, auf das sich die Erklärung bezieht (d.h. bis zum 25. April für das erste Quartal, bis zum 25. Juli für das zweite Quartal, bis zum 25. Oktober für das dritte Quartal und bis zum 25. Januar für das vierte Quartal des vergangenen Jahres).- Für die Abrechnung der Umsatzsteuer in Rumänien durch Nicht-EU-Unternehmen ist eine steuerliche Vertretung im Land erforderlich.
  • Für die Abrechnung der Umsatzsteuer in Rumänien durch Nicht-EU-Unternehmen ist eine steuerliche Vertretung im Land erforderlich.

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Zuletzt aktualisiert : 08.04.2024